bank-provision-geldanlageSeit einigen Jahren besteht die Verpflichtung für Banken, ihre Kunden über die Provision zu unterrichten, die sie bei der Vermittlung einer bestimmten Geldanlage erhalten.  Der Gesetzgeber wollte mit dieser Verpflichtung erreichen, dass der Anleger, bevor er etwas kauft, unschwer erkennen kann, was der Berater bei der Vermittlung wirklich verdient. Es existiert bis heute allerdings eine Gesetzeslücke, die immer mehr Banken ausnutzen, um ihrer Aufklärungspflicht nicht nachzukommen.

Aufklärungspflicht gilt nur für Kommissionsgeschäfte

Die Banken/Anlageberater erhalten von Geldanlageanbietern (Emittenten) eine Provision, wenn sie im Auftrag ihrer Kunden eine bestimmte Geldanlage kaufen (Kommissionsgeschäft). Diese Provision wird regelmäßig aber vom Bankkunden bezahlt, z.B. in Form eines Ausgabeaufschlags. In diesen Konstellationen befinden sich die Bank in einem Interessenkonflikt, weil sie einerseits durch Vermittlung Geld verdienen will andererseits aber ihren Kunden objektiv beraten muss. Deshalb hat der Gesetzgeber die Vermittler verpflichtet, ihre Kunden vor der Vermittlung einer bestimmten Geldanlage über die verdiente Provision zu informieren.

So umgeht die Bank ihre Transparenzverpflichtung bei der Provision

Immer wieder gibt es aber Banken und Anlagenvermittler, die anstelle eines Kommissionsgeschäfts mit ihren Kunden ein sog. Festpreisgeschäft vereinbaren. Bei einem Festpreisgeschäft kauft die Bank beim Emittenten Anteile an einer Geldanlage zu einem vergünstigten Preis und verkauft diese weiter an ihren Kunden zu einem höhten Preis. Die Bank verdient also die Differenz zwischen dem Einkaufs- und Verkaufspreis. Da in diesen Fällen keine Provision gezahlt wird, entfällt auch die Informationspflicht.

Fazit

Ein Festpreisgeschäft muss nicht per se für den Kunden teurer sein. Trotzdem bietet diese Gesetzeslücke unseriösen Vermittlern eine Möglichkeit ihre Kunden legal „über den Tisch zu ziehen“.  Meine Recherchen haben ergeben, dass es erfreulicherweise Banken und Vermittler gibt, die auch bei Festpreisgeschäften (leider meistens erst auf Anfrage) ihre Provision offen legen.

Von dieser Möglichkeit sollte der Kunden immer Gebrauch machen. Nur so kann er beurteilen, ob der Berater die Geldanlage nur wegen seiner Provision empfiehlt. Wenn sich die Bank/Vermittler weigert seine Provision offen zu legen, wechseln Sie lieber zu einem anderen Anbieter. Es wird sich in den meisten Fällen lohnen!!!