Ein verliebter Bankmitarbeiter darf nicht gefeuert werden
Der verliebte Mitarbeiter einer Bank, der sich die Handynummer einer Kundin aus den Kundendaten seines Arbeitgebers besorgt darf nicht rausgeworfen werden. Er hat mit seinem Verhalten gegen seine dienstlichen Pflichten verstoßen. Es war ihm nicht gestattet, die private Handynummer einer Kundin aus den gespeicherten Daten zu verwenden, um ihr eine private SMS zu senden. Angesichts…