Kategorie: Arbeitsrecht

Ein verliebter Bankmitarbeiter darf nicht gefeuert werden

Ein verliebter Bankmitarbeiter darf nicht gefeuert werden

Der verliebte Mitarbeiter einer Bank, der sich die Handynummer einer Kundin aus den Kundendaten seines Arbeitgebers besorgt darf nicht rausgeworfen werden. Er hat mit seinem Verhalten gegen seine dienstlichen Pflichten verstoßen. Es war ihm nicht gestattet, die private Handynummer einer Kundin aus den  gespeicherten Daten zu verwenden, um ihr eine private SMS zu senden. Angesichts…

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Mehrfach befristete Arbeitsverträge doch zulässig

Mehrfach befristete Arbeitsverträge doch zulässig

Der EuGH hat entschieden, dass ein befristeter Arbeitsvertrag mehrfach verlängert werden darf, wenn sich der Vertretungsbedarf als wiederkehrend oder sogar ständig erweist. Aus dem bloßen Umstand, dass ein Arbeitgeber gezwungen sein mag, wiederholt oder sogar dauerhaft auf befristete Vertretungen zurückzugreifen, und dass diese Vertretungen auch durch die Einstellung von Arbeitnehmern mit unbefristeten Arbeitsverträgen gedeckt werden…

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Arbeitnehmer mit HIV-Infektion darf in der Probezeit gekündigt werden

Arbeitnehmer mit HIV-Infektion darf in der Probezeit gekündigt werden

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Kündigung eines HIV-Infizierten Mitarbeiters eines Pharmaherstellers in der Probezeit wirksam ist.   Dem Arbeitgeber könne nicht verwehrt werden, für die Medikamentenherstellung allgemein den Einsatz erkrankter Arbeitnehmer auszuschließen. Die Entscheidung, einen dauerhaft mit dem HIV-Virus infizierten Arbeitnehmer zu entlassen, sei auf dieser Grundlage nicht zu beanstanden. Da das Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz…

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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab erstem Tag

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab erstem Tag

Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass ein Arbeitgeber bereits ab erstem Tag der Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen kann. Das Verlangen des Arbeitgebers, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab dem ersten Tag der Krankheit vorzulegen, bedarf danach weder einer Begründung noch ist die Aufforderung des Arbeitgebers vom Gericht auf „billiges Ermessen“ zu überprüfen. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht ist…

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