...auch für Nichtjuristen

Kategorie: Arbeitsrecht Seite 4 von 15

Mobbing am Arbeitsplatz – Wann gibt es Schmerzensgeld?

Mobbing am Arbeitsplatz - Wer trägt die Beweislast?Ein examinierter Krankenpfleger aus Rheinland-Pfalz fühlte sich von seinen Arbeitskollegen gemobbt. Er trug vor, die Kollegen hätten ihn beispielsweise im Gruppenbuch als unentschuldigt eingetragen, obwohl er sich krank gemeldet hat. Ferner behauptete er, er sei durch Mobbing am Arbeitsplatz krank geworden. Nun verlange er von seinem Arbeitgeber Schmerzensgeld.

Im Ergebnis jedoch ohne Erfolg. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vertrat die Auffassung, dass er die Beweislast für seine Vorwürfe trägt. Regelmäßig auftretende übliche und typische Konfliktsituationen sind als solche nicht geeignet den Vorwurf des „Mobbings“ auszufüllen, so die Koblenzer Richter.

LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.08.2012, Az.: 11 Sa 731/11

Kann ein Arbeitnehmer vertraglich auf seinen Urlaubsanspruch verzichten?

Urlaub kann durch einen Vergleich ausgeschlossen werdenDer beklagte Arbeitgeber kündigte dem seit 2006 krankheitsbedingt arbeitsunfähigen Kläger ordentlich. Im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzung über die Wirksamkeit der Kündigung schlossen die Parteien einen Vergleich. Der Kläger bekam eine Abfindung in Höhe von 11.500 €. Mit Erfüllung des Vergleichs sollten wechselseitig alle finanziellen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, gleich ob bekannt oder unbekannt und gleich aus welchem Rechtsgrund, erledigt sein.

Kurze Zeit später verlangte der Arbeitnehmer zusätzliche 10.656,72 Euro als Vergütung der Urlaubsansprüche der Jahre 2006-2008. Im Ergebnis ohne Erfolg. Ist das Arbeitsverhältnis beendet und ein Anspruch des Arbeitnehmers gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG auf Abgeltung des gesetzlichen Erholungsurlaubs entstanden, kann der Arbeitnehmer auf diesen Anspruch grundsätzlich verzichten, so das Bundesarbeitsgericht.

BAG, Entscheidung vom 14.05.2013, Az.: 9 AZR 844/11

Krankmeldung ab erstem Tag

ArbeitsunfähigkeitsbescheinigungDas Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Arbeitgeber bereits ab dem ersten Tag der Erkrankung ärztliches Attest verlangen darf.   Die Ausübung des dem Arbeitgeber von § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG eingeräumten Rechts steht im nicht gebundenen Ermessen des Arbeitgebers. Insbesondere ist es nicht erforderlich, dass gegen den Arbeitnehmer ein begründeter Verdacht besteht, er habe in der Vergangenheit eine Erkrankung nur vorgetäuscht. Eine tarifliche Regelung steht dem nur entgegen, wenn sie das Recht des Arbeitgebers aus § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG ausdrücklich ausschließt, so das Gericht.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.11.2012, Az.: 5 AZR 886/11

Ein verliebter Bankmitarbeiter darf nicht gefeuert werden

Der verliebte Mitarbeiter einer Bank, der sich die Handynummer einer Kundin aus den Kundendaten seines Arbeitgebers besorgt darf nicht rausgeworfen werden. Er hat mit seinem Verhalten gegen seine dienstlichen Pflichten verstoßen. Es war ihm nicht gestattet, die private Handynummer einer Kundin aus den  gespeicherten Daten zu verwenden, um ihr eine private SMS zu senden. Angesichts der Einmaligkeit des Fehlverhaltens sei die Änderungskündigung jedoch unverhältnismäßig gewesen. Eine Abmahnung hätte ausgereicht, so das Gericht.

LAG Rheinland Pfalz, Urteil vom 10.11.2011 –  Az.: 10 Sa 329/11

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