Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass ein Arbeitgeber bereits ab erstem Tag der Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen kann. Das Verlangen des Arbeitgebers, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab dem ersten Tag der Krankheit vorzulegen, bedarf danach weder einer Begründung noch ist die Aufforderung des Arbeitgebers vom Gericht auf „billiges Ermessen“ zu überprüfen. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht ist wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage zugelassen.

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 14.09.2011 – 3 Sa 597/11