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Kategorie: Allgemeines Zivilrecht Seite 4 von 23

P-Konto darf nicht teurer sein ein gewöhnliches Girokonto

P-Konto darf nicht teurer sein als ein GirokontoDer Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden dass ein sog. P-Konto nicht mehr kosten darf als ein gewöhnliches Girokonto und damit die Preis- und Leistungsverzeichnisse zweier Sparkassen für unwirksam erklärt.  Die beanstandeten Regelungen benachteiligen die Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, weil die Beklagten mit der Führung eines Girokontos als P-Konto lediglich eine ihnen durch § 850k Abs. 7 ZPO auferlegte gesetzliche Pflicht erfüllen, wofür sie nach allgemeinen Grundsätzen kein gesondertes Entgelt – hier in Form höherer Kontoführungsgebühren – verlangen dürfen, so der BGH.

Bundesgerichtshof, Urteile vom 13.11.2012 Az.: XII ZR 145/12 und XII ZR 500/11

Bundestag stärkt Rechte der Vermieter

Denkmalschutz versus Photovoltaik - Denkmalschutz siegt !Der Bundestag hat der Änderung des Mietrechts zugestimmt. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats (was als sehr wahrscheinlich gilt), wird die Nichtzahlung der Kaution die fristlose Kündigung rechtfertigen und zwar dann, wenn der Mieter mit der Zahlung der Kaution mindestens zwei Monatsmieten im Rückstand ist. Der Mieter wird jedoch die Kündigung abwenden können, wenn er binnen zwei Monate ab Zustellung der Klage seiner Verpflichtung nachkommt. Eine weitere, wichtige Änderung ist die „Legalisierung“ der sog. Berliner Räumung. Für die Räumung genügt dann die Inbesitznahme der Räume und die Geltendmachung des Vermieterpfandrechts an den in der Wohnung befindlichen Sachen des Mieters. Dadurch sollen die Vermieter künftig günstiger räumen können. Durch die Änderung des Mietrechts sollen künftig auch die Räumungsklagen vorrangig bearbeitet werden.

Privathaftversicherer muss nach angekündigtem Foul nicht zahlen

Das OLG Karlsruhe hat entscheiden, dass ein Privathaftpflichtversicherer nicht zahlen muss, wenn der Versicherungsnehmer, ein Amateurfußballer den Gegenspieler verletzt und die Verletzung vorab ankündigt. Der Versicherungsnehmer habe keinen Anspruch auf Freistellung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen, weil er die Verletzung vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführt habe und deshalb der gesetzliche Risikoausschluss nach § 103 VVG eingreife, so das Gericht.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.09.2012 – 9 U 162/11

EUGH stärkt weiter die Verbraucherrechte – Verbraucher können die Händler auch im Heimatland verklagen

Wer in einem anderen Land der EU etwas kauft, kann im Falle eines Streits von dem Gericht im Inland gegen den Händler klagen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden und damit weiter die Rechte der Verbraucher bei grenzüberschreitendem Handel gestärkt. Dies gilt nicht nur bei einem Kauf per Internet oder Telefon sondern auch dann, wenn der Verbraucher ins Ausland gefahren ist. Die Voraussetzung für eine Klage vor heimlichem Gericht ist jedoch, dass das Angebot in irgendeiner Weise im Heimatland des Verbrauchers zugänglich gemacht wurde. Ein Internetinserat ist dafür ausreichend, so das Gericht.

EuGH, Entscheidung vom 06.09.2012 Az.: C-190/11

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