...auch für Nichtjuristen

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Vorgegebene Farbe in Mietvertrag bei Schönheitsreparaturen

In vorliegendem Fall wurde dem Mieter durch den Mietvertrag auferlegt bei der Durchführung von Schönheitsreparaturen auch während der Mietzeit neutrale Farbtöne zu verwenden. Eine solche Klausel ist unwirksam, da sie, so der BGH den Mieter „dadurch in der Gestaltung seines persönlichen Lebensbereichs einschränkt“. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn für diese Regelung kein „anerkennenswertes Interesse des Vermieters besteht“. Siehe BGH Urteil vom 18. Februar 2009 – VIII ZR 166/08.

Standzeit eines Pkw als Mangel

Fraglich ist, ob es einen Mangel darstellt, wenn das gekaufte Fahrzeug vor dem Kauf für einen längeren Zeitraum gestanden hat.

1. Für den Kauf älterer Gebrauchtfahrzeuge hat der BGH mit Urteil vom 10. März 2009 – VIII ZR 34/08 entschieden, dass es grundsätzlich nicht auf die Dauer der Standzeit ankommt. Entscheidend ist, ob standzeitbedingte Mängel vorliegen. Im entschiedenen Fall war ein zehn Jahre altes Fahrzeug vor dem Verkauf über anderthalb Jahre stillgelegt.

2. Anders, da es um den Verkauf eines als „Jahreswagens“ bezeichneten Fahrzeugs ging, hat der BGH in seinem Urteil vom 7. Juni 2006 – VIII ZR 180/05 entschieden. Liegen zwischen der Herstellung und der Erstzulassung mehr als zwölf Monate, entspricht das Fahrzeug regelmäßig nicht mehr der vereinbarten Beschaffenheit „Jahreswagen“.

3. Wird ein Neuwagen verkauft, ist nach der unter 2. zitierten Entscheidung zugleich grundsätzlich auch die Eigenschaft „Fabrikneu“ (stillschweigend) zugesichert. Diese Eigenschaft liegt regelmäßig nur dann vor, wenn das Modell des verkauften Fahrzeugs unverändert weiter gebaut wird, keine durch eine längere Standzeit bedingten Mängel vorliegen und zwischen Herstellung und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt.

Aufklärungsobligenheit nach Verkehrsunfall

Nach einem Unfall trifft den jeweiligen Unfallbeteiligen eine Aufklärungsobliegenheit gegenüber seiner eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese wird durch ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort verletzt. Im Ergebnis wird hierdurch der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer zunächst leistungsfrei.
Eine Aufklärungspflichtobliegenheitsverletzung liegt bei einer Unfallflucht auch dann vor, wenn die Haftungslage eindeutig ist (BGH VersR 2002, 222).

Der Autor: Axel Hauser ist Rechtsanwalt in Siegburg

Wartezeit nach Verkehrsunfall

Nach dem LG Berlin (Urteil v. 10.07.2008, Az. 17 S 85/07) kann von einer Mindestwartezeit von ca. 10-15 Minuten ausgegangen werden. Jedenfalls, wenn es sich um geringere Schäden von ca. 500,00 € handelt und die Haftungslage klar ist.
Bei höheren Schäden sind ca. 20-30 Minuten angemessen.
Es ist jedoch immer auf den Einzelfall abzustellen. Hier kommt es auch auf den Unfallort und die Unfallzeit an.

Der Autor: Axel Hauser ist Rechtsanwalt in Siegburg

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