Nach dem LG Berlin (Urteil v. 10.07.2008, Az. 17 S 85/07) kann von einer Mindestwartezeit von ca. 10-15 Minuten ausgegangen werden. Jedenfalls, wenn es sich um geringere Schäden von ca. 500,00 € handelt und die Haftungslage klar ist.
Bei höheren Schäden sind ca. 20-30 Minuten angemessen.
Es ist jedoch immer auf den Einzelfall abzustellen. Hier kommt es auch auf den Unfallort und die Unfallzeit an.

Der Autor: Axel Hauser ist Rechtsanwalt in Siegburg