Für die rund 900.000 Beschäftigten in der Zeitarbeit gelten ab Januar neue Lohnuntergrenzen. Gemäß der Verordnung, die zum 01.01.2012 in Kraft tritt, gelten für die Zeitarbeit folgende Mindestlöhne: vom 01.01.2012 bis zum 31.10.2012 in den neuen Bundesländern 7,01 € in den übrigen Bundesländern 7,89 €. Auch im Dachdecker- und Gebäudereinigungshandwerk gelten ab Januar neue Verordnungen. Dachdecker bekommen dann bundesweit einheitlich 11 €, Gebäudereiniger in Westdeutschland (incl. Berlin) mindestens 8,82 € und in den neuen Ländern 7,33 €.