...auch für Nichtjuristen

Schlagwort: Krankmeldung

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab erstem Tag

Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass ein Arbeitgeber bereits ab erstem Tag der Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen kann. Das Verlangen des Arbeitgebers, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab dem ersten Tag der Krankheit vorzulegen, bedarf danach weder einer Begründung noch ist die Aufforderung des Arbeitgebers vom Gericht auf „billiges Ermessen“ zu überprüfen. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht ist wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage zugelassen.

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 14.09.2011 – 3 Sa 597/11

Verspätete Krankmeldung rechtfertigt die ordentliche Kündigung

Das Landesarbeitsgericht Frankfurt hat entschieden, dass die mehrmalige Verletzung der Anzeigepflicht bei Krankheit nach einer Abmahnung die ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigt. Die Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtlicher Dauer ergebe sich aus dem Gesetz. Sie bestehe unabhängig von der Pflicht zur Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, so das Gericht.

LArbG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.01.2011, Az.: 12 Sa 522/10

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