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Schlagwort: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Krankmeldung ab erstem Tag

ArbeitsunfähigkeitsbescheinigungDas Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Arbeitgeber bereits ab dem ersten Tag der Erkrankung ärztliches Attest verlangen darf.   Die Ausübung des dem Arbeitgeber von § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG eingeräumten Rechts steht im nicht gebundenen Ermessen des Arbeitgebers. Insbesondere ist es nicht erforderlich, dass gegen den Arbeitnehmer ein begründeter Verdacht besteht, er habe in der Vergangenheit eine Erkrankung nur vorgetäuscht. Eine tarifliche Regelung steht dem nur entgegen, wenn sie das Recht des Arbeitgebers aus § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG ausdrücklich ausschließt, so das Gericht.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.11.2012, Az.: 5 AZR 886/11

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab erstem Tag

Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass ein Arbeitgeber bereits ab erstem Tag der Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen kann. Das Verlangen des Arbeitgebers, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab dem ersten Tag der Krankheit vorzulegen, bedarf danach weder einer Begründung noch ist die Aufforderung des Arbeitgebers vom Gericht auf „billiges Ermessen“ zu überprüfen. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht ist wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage zugelassen.

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 14.09.2011 – 3 Sa 597/11

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