Das Veraltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die Wohnungs- und Gebäudezählung im Rahmen des Zensus 2011 verfassungsgemäß war. Der mit der Erhebung von Auskünften verbundene Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sei zulässig. Sie beruhe auf einem förmlichen Gesetz, das den Erhebungszweck klar umgrenze und sowohl die erhebungsberechtigte Stelle als auch den Kreis der Auskunftspflichtigen festlege. Sie diene legitimen Zwecken des gemeinen Wohls, weil die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung unter anderem. zur Erfüllung einer EU-Berichtspflicht sowie für volkswirtschaftliche Zwecke benötigt würden, so das Gericht.

VG Berlin, Beschluss vom 22.08.2011 – VG 6 L 1.11