Alte Heizung berechtigt nicht zur MietminderungHeizen war noch nie so teuer wie in den letzten Jahren. Trotz des milden Winters steigen die Kosten nach Berechnung des Mieterbundes -je nach Art der Heizung- um bis zu 8 Prozent. Noch schlimmer trifft es Mieter, die in Häusern mit alten, nicht individuell einstellbaren Heizungsanlagen wohnen, die nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Betroffene Mieter müssen noch wesentlich tiefer in die Tasche greifen. Hier drängt sich zwangsläufig die Frage: Liegt in diesem Fall ein Mietmangel vor, der die Mieter zur Minderung der Miete berechtigt?

Was ist passiert

Die Mieterin schloss mit dem Vermieter 2007 einen Mietervertrag über eine Gewerbefläche in einem Haus, welches noch zu DDR-Zeiten errichtet wurde. Vor der Übernahme wurde das Haus umfassend renoviert. Die vorhandene Heizungsanlage blieb jedoch unverändert. Die Mieterin minderte im Jahr 2010 die Miete und begründete dies im Wesentlichen damit, dass die Heizungsanlage unwirtschaftlich sei, da sie nicht individuell eingestellt werden kann und deshalb ein Mietmangel vorliegt.

Unwirtschaftliche Heizungsanlage berechtigt nicht zur Mietminderung

Zu Unrecht, entschied nach dem Kammergericht Berlin auch der Bundesgerichtshof; Az.: XII ZR 80/12. Zur Begründung führt das Gericht aus, dass ein Mangel nur dann anzunehmen sei, wenn die „Ist-Beschaffenheit“ von der der „Soll-Beschaffenheit“ abweicht. Ist zwischen den Parteien -wie vorliegend- keine ausdrückliche Regelung zum „Soll-Zustand“ getroffen,  muss anhand von Auslegungsregeln (§§ 133, 157, 242 BGB) ermittelt werden, was der Vermieter schuldet. Dabei sei nach der Verkehrsanschauung der bei der Errichtung des Gebäudes geltende Maßstab anzulegen. Da die Heizungsanlage zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes dem technischen Stand entsprach, sei kein Mangel zu erkennen, so das Gericht.

Fazit

Auch wenn es auf den ersten Blick ungerecht erscheint, ist diese Entscheidung richtig. Anderenfalls müsste der Vermieter die Heizungsanlage stets auf dem aktuellsten Stand halten, was zu enormen Kosten führen würde. Diese Kosten würden die Vermieter dann auf die Mieter umlegen, was auch nicht im Sinne der Mieter sein kann.