Schufa-So löschen Sie falschen EintragFast immer, wenn Sie Waren oder Dienstleitungen auf Kredit in Anspruch nehmen wollen, kommt Schufa ins Spiel. In den meisten Fällen enthält der Schufa-Eintrag die Mitteilung, dass sich der Betroffene in der Vergangenheit vertragstreu verhalten hat. Leider kommt es immer wieder auch zu fehlerhaften Einträgen, die für den Adressaten nicht unerhebliche Folgen haben können. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen verraten, wie Sie den unberechtigten Eintrag in Ihrer Auskunft finden und löschen können.

Wann ist ein Schufa-Eintrag unberechtigt?

Schufa ist nicht berechtig Ihre Daten ohne Zeitliche Begrenzung zu speichern. Der Gesetzgeber hat erfreulicherweise unmissverständlich festgelegt, wann welcher Eintrag gelöscht werden muss.

  • Daten über Bankkonten und Kreditkarten, die von Ihnen gekündigt wurden, werden sofort nach Beendigung der Geschäftsbeziehung gelöscht
  • Bei getilgten Krediten wird der Eintrag drei Jahre, nachdem die letzte Rate bezahlt wurde, gelöscht
  • Einträge über unbezahlte Rechnungen werden drei Jahre nach dem Ausgleich der Forderung gelöscht; entsprechendes gilt auch für Eidesstattliche Versicherungen

 Was tun bei unberechtigtem Eintrag?

Wenn Sie einen fehlerhaften bzw. unberechtigten Eintrag finden, müssen Sie aktiv werden. Die Firma, die den Eintrag veranlasst, muss zuerst kontaktiert und auf den Fehler hinweisen werden. Zeitgleich sollte man sich auch direkt an Schufa wenden und dort, ggfls. mit entsprechenden Belegen, den unberechtigten Eintrag rügen. Bitte beachten Sie: Die Löschung des Eintrags muss durch die jeweilige Firma beantragt werden; daher ist es sinnlos sich nur an Schufa zu wenden.

Was tun, wenn der unberechtigte Eintrag nicht gelöscht wird

Wenn sich das jeweilige Unternehmen weigert, die Löschung des Eintrags zu veranlassen, sollten Sie dem Unternehmen eine Frist setzen – zwei Wochen halten wir für angemessen- und mit Schadensersatz drohen. In ganz dringenden Fällen besteht auch die Möglichkeit, beim Gericht eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Im Erfolgsfall wird der Gegner dann verpflichtet, bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung den Eintrag zu widerrufen.

Übrigens….

Die Schufa ist verpflichtet einmal jährlich Privatpersonen auf Anfrage eine kostenlose Bonitätsauskunft zu erteilen. Das Formular ist auf der Schufa Homepage zu finden.