Dem Bundesrat geht der Verbraucherschutz nicht weit genug. Daher wurde am 13.05.2011 beim Bundestag ein  Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes eingebracht. Danach sollen telefonisch geschlossene Verträge nur dann wirksam werden, wenn sie vom Verbraucher innerhalb von zwei Wochen schriftlich bestätigt werden.

In der Gesetzesbegründung heißt es: „Mit dem Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen vom 29.Juli 2009 (BGBl.IS.2413) sollte die massenhafte Belästigung von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch unerlaubte Telefonwerbung eingedämmt werden, indem die lauterkeitsrechtlichen Vorschriften über die Zulässigkeit von Werbeanrufen verschärft wurden. Diese Maßnahmen haben sich jedoch als nicht hinreichend effektiv erwiesen“.