Der Bundesrat hat das Gesetz zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesstraßen gebilligt. Nachdem Inkrafttreten des Gesetzes wird die LKW-Maut auf Bundesstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung, die unmittelbar an eine Bundesautobahn angebunden sind, ausgedehnt. Die Strecken unter vier Kilometer Länge und Ortsdurchfahrten sind von der Regelung ausgenommen um die Belastung der Bevölkerung im nachgeordneten Straßennetz zu reduzieren.