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Schlagwort: Verspätung

Bahnreisende erhalten Entschädigung auch bei höherer Gewalt

Bahn muss Entschädigung auch bei höherer Gewalt zahlenDiese Entscheidung werden viele Bahnreisende begrüßen; allerdings könnte diese Entscheidung in der Zukunft auch für höhere Preise sorgen. Was ist geschehen? Die EuGH Richter haben entschieden, dass die Klauseln in den Beförderungsbedingungen, die Entschädigungen bei höherer Gewalt ausschließen, ungültig sind. Im konkreten Fall hat die österreichische Bundesbahn gegen die Anweisung der Aufsichtsbehörde geklagt, die der Bahn aufgab, eine Klausel zu streichen, nach der bei höherer Gewalt jegliche Entschädigung ausgeschlossen ist. Die Bahngesellschaft berief sich auf eine Regelung im internationalen Recht, die die Haftung des Unternehmens ausschließt, wenn die Verspätung trotz aller Sorgfalt nicht vermieden werden konnte.

Anschlussflug verpasst – BGH spricht Passagieren Entschädigung zu

Anschlussflug verpasst - Fluggesellschaft muss Entschädigung zahlenDer Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Flugreisende, die ihren Anschlussflug verpassen und deshalb am Zielort mehr als drei Stunden später ankommen, einen Anspruch auf Entschädigung haben.Im vorliegenden Fall hat eine Frau geklagt und 600 € Entschädigung verlangt. Sie hatte einen Flug von Berlin nach Costa Rica über Madrid gebucht. Da sich der Start in Berlin ca. 90 Minuten verzögerte, erreichte sie den Anschlussflug in Madrid nicht und kam dadurch erst einen Tag später in Costa Rica an.

Für das Recht der Ausgleichszahlung sei nur die letztendliche Verspätung am Zielort maßgeblich und nicht die eines der Teilflüge, so das Gericht.

BGH, Beschluss vom 13.03.2013 Az.: X ZR 127/11

Streik ist höhere Gewalt – Keine Entschädigung für Fluggäste

„Angesichts der für Mittwoch drohenden Streiks bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) habe ich heute einen letzten Versuch zur Klärung der strittigen Punkte gestartet. Die Gewerkschaft der Fluglotsen (GdF) hat meine Initiative aufgegriffen“, so Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) heute. Der Fluglotsenstreik ist damit erstmal vom Tisch. Was ist aber, wenn ein Flug ausfällt? Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung von mehr als drei Stunden haben die betroffenen einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von bis zu 600 €. Im Falle eines Streiks leider nicht. Die Streiks werden fast ausnahmslos als höhere Gewalt einzustufen, so dass der Fluganbieter keine Entschädigung zahlen muss.

Ausgleichsanspruch gemäß der Fluggastrechteverordnung auch bei Verspätungen

Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 18. Februar 2010 (Xa ZR 95/06) die Artikel 5, 6, 7 der Fluggastrechteverordnung Nr.261/2004 derart ausgelegt, dass diese nicht nur bei einer Annullierung eines Fluges sondern auch bei erheblichen Verspätungen einen Ausgleichsanspruch der Fluggastes begründen.

Zuvor hatte der BGH er die Fragestellung dem EuGH vorgelegt. Dieser hat entschieden, dass die Fluggastrechteverordnung bei Verspätungen von mindestens 3 Stunden einen Anspruch vermittelt. Eine Ausnahme bestünde nur, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sei.

Der Anspruch des Fluggastes richtet sich gegen das Luftfahrtunternehmen. In seiner Höhe ist er je nach Flugweite gestaffelt. Bei allen Flügen über eine Entfernung von 1.500 km oder weniger beträgt er z.B. 250 Euro.

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