Bahn muss Entschädigung auch bei höherer Gewalt zahlenDiese Entscheidung werden viele Bahnreisende begrüßen; allerdings könnte diese Entscheidung in der Zukunft auch für höhere Preise sorgen. Was ist geschehen? Die EuGH Richter haben entschieden, dass die Klauseln in den Beförderungsbedingungen, die Entschädigungen bei höherer Gewalt ausschließen, ungültig sind. Im konkreten Fall hat die österreichische Bundesbahn gegen die Anweisung der Aufsichtsbehörde geklagt, die der Bahn aufgab, eine Klausel zu streichen, nach der bei höherer Gewalt jegliche Entschädigung ausgeschlossen ist. Die Bahngesellschaft berief sich auf eine Regelung im internationalen Recht, die die Haftung des Unternehmens ausschließt, wenn die Verspätung trotz aller Sorgfalt nicht vermieden werden konnte.

Diese Regelungen stehen nicht im Widerspruch zu EU-Recht. Die sogenannten Einheitlichen Rechtsvorschriften sorgen dafür, dass dem Kunden im Einzelfall der entstandene Schaden erstattet wird – das Gesetz nennt z. B. die Kosten für eine Übernachtung. Im Gegensatz dazu regelten die EU-Vorschriften eine teilweise Rückerstattung des Fahrpreises. Denn der Kunde habe schließlich nicht die Leistung erhalten, für die er bezahlt habe, so das Gericht.

Anmerkung des Verfassers:
Das Gericht hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Regelung nicht entsprechend auf Flug-, Schiff oder Busverkehr aufgrund der besonderen Verkehrsform anwendbar sei. Die Entscheidung betrifft alle Bahnunternehmen europaweit.

EuGH, Urteil vom 26.09.2013, Az.: C-509/11