...auch für Nichtjuristen

Schlagwort: Rente

Falschberatung – Rentenversicherung muss zahlen

Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass die gesetzliche Rentenversicherung haftet, wenn einer ihrer Mitarbeiter einen Versicherten falsch berät und dem Versicherten dadurch ein Schaden entsteht. § 14 des Ersten Buches der Sozialversicherung (SGB I) verpflichte die Leistungsträger der gesetzlichen Sozialversicherung, die Versicherten über deren Rechte nach dem Sozialgesetzbuch zu beraten. Amtliche Auskünfte müssten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs richtig, vollständig und unmissverständlich sein, so das Gericht.

OLG München, Urteil vom 04.08.2010, Az.: 1 U 5070/10

Keine Berufsunfähigkeitsrente bei Falschbeantwortung von Gesundheitsfragen

Ein Berufsunfähigkeitsversicherer darf einen Berufsunfähigkeitsvertrag anfechten, wenn der Versicherungsnehmer beim Abschluss des Vertrages eine Vorerkrankung verschwiegen hat. Das OLG Bamberg verwies dabei auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Danach ist ein Versicherungsnehmer verpflichtet bei der Antragsstellung alle Beschwerden anzugeben, die nicht alsbald von selbst vergehen. Ob der Versicherungsnehmer die Beschwerden für harmlos hält, spielt es für die Beurteilung keine Rolle.  

 OLG Bamberg, Urteil vom 24.02.2011, Az.: 1 U 142/10

Keine Berufsunfähigkeitsrente beim Verschweigen einer Gastritis

Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass ein Versicherungsnehmer, der bei Antragsstellung einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine schwere Gastritis verschweigt, keinen Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente hat.  Das Versicherungsunternehmen ist wegen der verschwiegenen Erkrankung zur Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung berechtigt. Der Vertrag ist damit nichtig, so dass der Klägerin keine vertraglichen Ansprüche zustehen, so das Gericht.

 OLG Brandenburg, Urteil vom 07.06.2011 Az.: 11 U 6/11

Nullrunde für Rentner

Nach der Rentenanpassungsformel ergäbe sich theoretisch zum 1. Juli 2010 ein neuer Rentenwert (West) von 26,63 Euro. Rein rechnerisch würde dieser den bisherigen aktuellen Rentenwert um 0,57 Euro verringern. Der neue Rentenwert (Ost) beliefe sich auf 24,00 Euro; eine Verringerung gegenüber dem bisherigen aktuellen Rentenwert (Ost) um 0,13 Euro. Die erweiterte Rentenschutzklausel (Rentengarantie) verhindert jedoch, dass die neuen aktuellen Rentenwert geringer ausfallen als die bis zum 30. Juni 2010 geltenden aktuellen Rentenwerte. Die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland müssen daher keine Kürzung ihrer Renten befürchten.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung

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