...auch für Nichtjuristen

Schlagwort: Kündigung Seite 4 von 8

Miete muss pünktlich gezahlt werden

Der Bundesgerichtshof hat erneut entschieden, dass der Vermieter kündigen darf, wenn der Mieter fortlaufend die Miete zu spät entrichtet. Dies sei auch dann der Fall, wenn der Mieter nur fahrlässig gehandelt hat, weil er aufgrund eines Irrtums davon ausging, dass er die Miete erst zur Monatsmitte zahlen muss, so die Karlsruher Richter.  

BGH, Urteil vom 1. Juni 2011 Az.: VIII ZR 91/10

Anmerkung des Verfassers: Die Miete muss den Vermieter spätestens bis zum dritten Werktag des Kalendermonats erreichen; d.h. die Überweisung am dritten Werktag ist nicht ausreichend, da die Bank i.d.R. 1-2 Werktage benötigt, um dem Empfänger das Geld gutzuschreiben.  

„Jawohl, mein Führer“ kein Grund für verhaltensbedingte Kündigung

Als Bestätigung, dass er eine Arbeitsanweisung verstanden hat antwortet ein Arbeitnehmer mit „Jawohl, mein Führer“ und kassiert sofort eine verhaltensbedingte Kündigung von seinem Chef. Zu Unrecht, urteilt das LAG Rheinland Pfalz. In der Äußerung  liegt zwar ein deutliches Fehlverhalten des Mitarbeiters vor. Eine verhaltensbedingte Kündigung komme jedoch erst bei Wiederholung der Formulierung infrage, so die Mainzer Richter.

LAG Rheinland Pfalz, Urteil vom 20.01.2011, Az.: 11 Sa 353/10

Betätigung für NPD: Kündigungsgrund?

Ein im öffentlichen Dienst Beschäftigter trat außerdienstlich aktive für die NPD und deren Jugendorganisation ein. Darauf wurde er von seinem Dienstherrn abgemahnt. Die Mahnung zeigte Wirkung und der Angestellte stellte seine Aktivitäten für die NPD ein. Dennoch entschied sich der Dienstherr zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Eine derartige personenbedingte Kündigung kann durchaus gerechtfertigt sein, entschied nun das Bundesarbeitsgericht. Eine Betätigung für eine verfassungsfeindliche Partei kann selbst dann ein Kündigungsgrund sein, wenn diese Partei bisher nicht durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden ist.

Der hiesige Fall wies jedoch eine gewichtige Besonderheit auf: Der Angestellte wurde zuvor abgemahnt und stellte hiernach seine Tätigkeit ein. Mit der Abmahnung gab laut BAG der Arbeitgeber zu verstehen, dass er das Arbeitsverhältnis weiterhin für tragbar hielt soweit der Arbeitnehmer nur seine Tätigkeit für die NPD einstellt. Eine Kündigung war hier deshalb ausnahmsweise nicht gerechtfertigt.

Mit der Frage der Verfassungswidrigkeit der NPD musste sich das BAG aus diesem Grund nicht mehr beschäftigen.

BAG, Urt. v. 12. 5. 2011 – 2 AZR 479/09

Kündigung wegen mehrjähriger Freiheitsstrafe gerechtfertigt

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Verbüßung einer mehrjährigen Freiheitsstrafe grundsätzlich geeignet ist, die ordentliche Kündigung zu rechtfertigen und wies damit die Kündigungsschutzklage eines Industriemechanikers, der zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sieben Monaten verurteilt wurde.  Jedenfalls dann, wenn gegen den Arbeitnehmer rechtskräftig eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verhängt worden ist, könne der Arbeitgeber den Arbeitsplatz in der Regel dauerhaft neu besetzen, so das Gericht.

BAG – Urteil vom 24.03.2011 Az.: 2 AZR 790/09

Seite 4 von 8

Präsentiert von WordPress & Theme erstellt von Anders Norén