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Schlagwort: Kindergeld

Kein Kindergeld bei Praktikum im Ausland

Die Kosten für Miete und Verpflegungsmehraufwand können nicht von der Praktikantenvergütung abgezogen werden, wenn ein Student seine Studentenwohnung im Inland aufgibt, um im Ausland ein berufsbezogenes Praktikum zu absolvieren. Da das Kind seine Wohnung am Studienort aufgegeben hatte, könnten die Miet- und Verpflegungsmehraufwendungen nicht unter dem Gesichtspunkt der doppelten Haushaltsführung bei der Ermittlung seiner Auslandseinkünfte abgezogen werden, so der Bundesfinanzhof.

BFH, Urteil vom 09.06.2011, Az.: III R 28/09

Darf eine Kommune aufs Kindergeld für behinderte Kinder zugreifen?

Folgender Fall liegt einer Entscheidung des FG Münster zu Grunde: Ein behindertes Kind arbeitet in einer Behindertenwerkstatt. In dieser verdient es jedoch derart wenig, dass es Grundsicherungsleistungen von der Kommune erhält. Diese will sich nun am Kindergeld schadlos halten. Die Eltern wehren sich hiergegen. Sie argumentieren damit, dass sie schließlich erhebliche Versorgungsleistungen zu Gunsten des Kindes aus eigener Tasche bezahlen müssten.

Das FG Münster gab den Eltern Recht.  Entscheidend käme es darauf an, ob zwischen den eigenen Einkünften des Kindes (Verdienst + Grundsicherungsleistungen) und dem tatsächlichen Bedarf eine Lücke klaffe, die die Höhe des Kindergeldes erreiche. In diesem Fall sei davon auszugehen, dass der Unterhalt des Kindes aus den Einkünften der Eltern bestritten werde. Aus diesem Grund bestünde keine Berechtigung der Kommune, das Kindergeld zur Kompensation der Grundsicherungsleistungen abzuschöpfen.

(FG Münster, Urt. v. 25. 3. 2011 – 12 K 1891/10 Kg)

Absenkung der Altersgrenze für Kindergeld

Der Bundesfinanzhof hat die Senkung der Altersgrenze für das Kindergeld von 27 auf 25 Jahre, wenn Kinder noch studieren oder sich in Ausbildung befinden, nicht als verfassungswidrig angesehen.

Die niedrigere Altersgrenze genügt dem verfassungsrechtlichen Gebot der steuerlichen Verschonung des Familienexistenzminimums, da Eltern ihre tatsächlichen Unterhaltsleistungen für ältere Kinder als außergewöhnliche Belastung abziehen können, so die BFH-Richter.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.6.2010  Az.: III R 35/09

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