...auch für Nichtjuristen

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Ebay-Mitglied haftet nicht unbedingt bei Missbrauch seines Kontos

Der BGH hat heute entschieden, dass der Inhaber eines Ebay-Kontos nicht unbedingt für die Erklärungen haftet, die ein anderer unbefugt in seinem Namen abgegeben hat. Dies soll auch dann der Fall sein, wenn er seine Zugangsdaten nicht sorgfältig verwahrt hat. Erklärungen, die unter dem Namen eines anderen abgegeben worden sind, verpflichten den Namensträger daher nur, wenn sie in Ausübung einer bestehenden Vertretungsmacht erfolgen oder vom Namensträger nachträglich genehmigt worden sind oder wenn die Grundsätze über die Duldungs- oder die Anscheinsvollmacht eingreifen. Hingegen hat allein die unsorgfältige Verwahrung der Kontaktdaten eines eBay-Mitgliedskontos noch nicht zur Folge, dass der Inhaber des Kontos sich die von einem Dritten unter unbefugter Verwendung dieses Kontos abgegebenen Erklärungen zurechnen lassen muss, so der BGH.

Bundesgerichtshof (BGH) Urteil vom 11.05.2011, Az.: VIII ZR 289/09

Unfall beim Rodeln im Stadtpark – Wer haftet?

Eine Gemeinde ist nicht verpflichtet, potentielle Rodler im Stadtpark auf einen Absatz im Hang hinzuweisen oder diesen Hang fürs Rodeln zu sperren. Es bestehe abhilfebedürftige Gefahrenquelle, weil das Gelände nicht als Rodelfläche, sondern als Park konzipiert und mit Mauerabgrenzungen versehene Wege dort nicht untypisch seien. Den Kläger hätte nicht darauf vertrauen dürfen, dass jeder Hang durchgängig befahrbar sei. Der Kläger hätte sich vorab von der Eignung als Rodelpiste überzeugen, bei der Abfahrt auf Sicht fahren, seinen Schlitten stets kontrollieren und sich auf Bodenunebenheiten einstellen müssen, so das OLG Hamm.

OLG Hamm, Urteil vom 03.09.2010, Az.: I-9 U 81/10

Diebstahl einer EC-Karte aus dem Handschuhfach

Die Besitzer einer EC-Karte sollten aufpassen. Die Aufbewahrung einer EC-Karte in dem verschlossenen Handschuhfach eines verschlossenen Pkw stellt sich als grob fahrlässiger Verstoß gegen die dem Karteninhaber obliegenden Sorgfaltspflichten dar.

Im Hinblick auf zahlreiche Einbruchsdiebstähle in Kraftfahrzeugen muss es als Allgemeinwissen angesehen werden, dass Wertgegenstände, Geld oder Bankkarten nicht unbeaufsichtigt in einem Fahrzeug zurückgelassen werden dürfen. Dies gilt auch dann, wenn die Wertgegenstände, wie im vorliegenden Fall, von außen nicht sichtbar sind, weil sie im Handschuhfach verschlossen werden, so das Landgericht Berlin.

LG Berlin Urteil vom 22.06.2010 Az.: 10 S 10/09

„marions-kochbuch.de“ gegen „chefkoch.de“

Wer als Hobbykoch jemals Rezepte im Internet gesucht hat, kennt vermutlich mindestens eine dieser beiden Seiten. Nun sind sie in den Fokus des BGH geraten: Nutzer haben allgemein zugängliche Bilder von der Seite „marions-kochbuch.de“ kopiert und zur Veranschaulichung von Rezepten bei „chefkoch.de“ hochgeladen. Die Betreiber von „chefkoch.de“ haftet aufgrund unzureichender Prüfung für diese Urheberrechtsverletzung (BGH, Urteil vom 12. November 2009 – I ZR 166/07). Der Hinweis in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass auf „chefkoch.de“ keine urheberrechtsverletzenden Inhalte hochgeladen werden dürften, reichte nicht aus.

Für diese Entscheidung war unter anderem ausschlaggebend, dass die Betreiber von „chefkoch.de“ durch die Ausgestaltung ihrer Internetseite die Verantwortung für die Inhalte übernommen haben, statt nur eine reine Plattform für Beiträge Dritter zu bieten. Hierfür sprach unter anderem, dass sie die von Benutzern online gestellten Rezepte mit ihrem Logo versehen haben und auf einen inhaltliche Kontrolle hingewiesen haben.

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