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Filesharing – Eltern haften nicht für volljährige Kinder

Filesharing-Eltern haften nicht für volljährige KinderDer Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden (Urteil vom 8. Januar 2014 Az.: I ZR 169/12), dass die Eltern als Anschlussinhaber eines Internetanschlusses nicht haften, wenn ein volljähriges Kind über den Anschluss der Eltern Filesharing betreibt und dadurch die Urheberrechte anderer verletzt. Was sich alles durch diese Entscheidung ändert, lesen Sie in diesem Beitrag.

Haftung beim Missbrauch von EC-Karten

Folgender Fall: Eine Frau verfügt über ein Konto bei einer Bank. Mit einer Karte kann sie an Geldautomaten Geld von diesem Konto abheben. Laut Allgemeiner Geschäftsbedingungen der Bank ist der tägliche Abhebebetrag jedoch auf 1000 Euro begrenzt. Eine Tages erhebt ein Unbekannter an verschiedenen Geldautomaten mit der Geheimzahl der Frau 6 mal 500 Euro ab. Die Frau ist entsetzt und meldet sich schnellstmöglich bei der Bank. Diese will nun von der Frau die 3000 Euro ersetzt bekommen. Der gesunde Menschenverstand spräche nämlich dafür, dass die Frau ihre Geheimnummer unsachgemäß zusammen mit der EC-Karte verwahrt habe. Dies sei die einzige Möglichkeit, für den unbekannten Dritten gewesen, an die Geheimzahl zu gelangen.

Ganz so einfach ist es nicht, urteilte nun der BGH (Urteil vom 29. November 2011 – XI ZR 370/10 ). Von einem solchen Geschehensablauf könne man zwar dann ausgehen, wenn die original EC-Karte von dem unbekannten Dritten verwendet worden sei. Es sei jedoch auch möglich, dass eine Kopie der EC-Karte zum Einsatz gekommen sei. In einem solchen Fall würde es naturgemäß gerade nicht auf der Hand liegen, dass EC-Karte und Geheimnummer gemeinsam entwendet worden seien. Dass die originale EC-Karte zum Einsatz gekommen sei, müsse die Bank beweisen. Gelingt ihr das, sähe es wohl schlecht für die Bankkundin aus.

Sie kann sich jedoch relativ sicher sein, höchstens 1000 Euro zahlen zu müssen. Hierbei handelt es sich nämlich über den bereits angesprochenen höchsten Abhebebetrag pro Tag. Dass der Täter diesen überschreiten konnte, habe die Bank sich selbst zuzuschreiben.

Keine Haftung für geklaute Mobiltelefone

Das Arbeitsgericht Oberhausen hat entschieden, dass ein Mobiltelefonverkäufer nicht haftet, wenn während eines Verkaufsgesprächs aus dem Hinterraum des Ladengeschäfts 12 hochwertige Mobiltelefone entwendet werden. Einen Schadenersatzanspruch hat das Arbeitsgericht verneint, weil dem Kläger nur leichteste Fahrlässigkeit anzulasten sei. Im Rahmen der Grundsätze der eingeschränkten Haftung von Arbeitnehmern besteht für diesen Grad der Fahrlässigkeit keine Ersatzpflicht, so das Gericht.

ArbG Oberhausen, Urteil vom 24.11.2011, Az.: 2 Ca 1013/11

Umfang der Haftung des Sharehostanbieters für illegale Inhalte

Das LG Hamburg hat in einem Eilverfahren entschieden, dass einen Sharehoster, wenn er einen Hinweis auf eine Urheberrechtsverletzung erhält, eine erhöhte Prüfpflicht trifft, die sich auch auf gängige Linksammlungen erstreckt. Dies sei auch dann der Fall, wenn die Überprüfung nicht ausschließlich durch eine Software erfolgen kann. Unzumutbar sei die Überprüfung nur dann, wenn sie unverhältnismäßige Kosten verursache, so das Gericht.

LG Hamburg, Beschluss vom 02.03.2011 – 308 O 458/10

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