...auch für Nichtjuristen

Schlagwort: EU-Führerschein

Kein Führerschein im Ausland für Fahranfänger

Der Europäische Gerichtshof hat gestern den Führerscheintourismus bei Fahranfängern gestoppt. Ein im Ausland erworbener Führerschein sei nur dann gültig, wenn der Erwerber vorher mindestens sechs Monate im Ausstellungsland gelebt hat. Es ist möglich, dass der Inhaber der Fahrerlaubnis nicht über die zum Führen eines Kraftfahrzeugs erforderlichen Kenntnisse und die dazu erforderliche Eignung verfügt und damit eine Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs darstellt, so das Gericht.

EuGH, Urteil vom Urteil vom 19.05.2011 – C-184/10.

Aberkennung EU-Führerschein

Mit Urteil vom 25.02.2010 – Az. 3 C 15/09 – entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), dass die Nutzung eines ausländischen EU-Führerscheins in der Bundesrepublik Deutschland aberkannt werden kann, wenn z.B. Ermittlungen ergeben, dass der ordentliche Wohnsitz zum Ausstellungszeitpunkt nicht im Ausstellermitgliedsstaat bestand. Allerdings ist zu beachten, so entscheid das BVerwG ebenfalls, dass bei der Ermittlung der relevanten Informationen bestimmte Anforderungen einzuhalten sind, damit diese verwertet werden können.

BVerwG  Urteil vom 25.02.2010 – Az.:  3 C 15/09

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