Der Europäische Gerichtshof hat gestern den Führerscheintourismus bei Fahranfängern gestoppt. Ein im Ausland erworbener Führerschein sei nur dann gültig, wenn der Erwerber vorher mindestens sechs Monate im Ausstellungsland gelebt hat. Es ist möglich, dass der Inhaber der Fahrerlaubnis nicht über die zum Führen eines Kraftfahrzeugs erforderlichen Kenntnisse und die dazu erforderliche Eignung verfügt und damit eine Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs darstellt, so das Gericht.

EuGH, Urteil vom Urteil vom 19.05.2011 – C-184/10.