Bundesarbeitgericht hat mit Urteil vom 19.08.2010 entschieden, dass eine Stellenausschreibung grundsätzlich gegen das Altersdiskriminierungsverbot verstößt, wenn ein „junger“ Stellenbewerber gesucht wird.

Der Arbeitgeber hat die Stellen altersneutral auszuschreiben, wenn die Stelle keine bestimmten Altersanforderungen mit sich bringt, so das Bundesarbeitgericht. Als Entschädigung erhielt der Kläger ein Monatsgehalt.

BAG , Urteil vom 19.08.2010 Az.:  8 AZR 530/09