Serienfehler am Fahrzeug dürfen nicht verheimlicht werden

Ein gewerblicher Verkäufer, der einen ihm bekannten sicherheitsrelevanten Serienfehler verschweigt, haftet wenn der Käufer deshalb einen Unfall erleidet.

OLG Düsseldorf Urteil vom 29. Juli 2009 (Aktenzeichen 22 U 157/08)