Die Trinkwasserverordnung verbietet nicht, Brunnenwasser zum Wäschewaschen im Haushalt zu benutzen. Die Trinkwasserverordnung gewährleiste in Übereinstimmung mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht nur, dass jedem Haushalt ein Trinkwasseranschluss zur Verfügung steht. Sie reglementiere jedoch nicht das Verbraucherverhalten und verbiete nicht, zum Wäschewaschen im eigenen Haushalt das Wasser eines Hausbrunnens zu benutzen, so das Bundesverwaltungsgericht.

BVerwG, Urteil vom 31.03.2010, Az.: 8 C 16.08