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Schlagwort: Mietkürzung

Rhein-Schiffe berechtigen den Mieter nicht zur Kürzung der Miete

Eine Mieterin aus Köln störten tuckernde und stinkende Schiffe auf dem Rhein. Sie beschloss daraufhin die Miete zu kürzen. Das durfte sie nicht, urteilte das Amtsgericht Köln.  Es sei allgemein bekannt, dass auf dem Rhein Schiffe führen. Es komme auch kein Mieter an einer Straße mit einem großen Taxistand auf die Idee, zu behaupten, er habe nicht damit rechnen können, dass es zu Lärm- und Geruchsbelästigungen durch die Taxis komme, argumentierte das Gericht.

AG Köln, Urteil vom 14.06.2011 Az.: 223C26/11

Zurückbehaltungsrecht beim Mangel der Wohnung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 03.11. 2010 entschieden, dass ein Mieter die Miete erst dann zurückbehalten darf, wenn er dem Vermieter den Mangel angezeigt hat.

Das Zurückbehaltungsrecht dient dazu, auf den Schuldner (hier: den Vermieter) Druck zur Erfüllung der eigenen Verbindlichkeit auszuüben. Solange dem Vermieter ein Mangel nicht bekannt ist, kann das Zurückbehaltungsrecht die ihm zukommende Funktion, den Vermieter zur Mangelbeseitigung zu veranlassen, nicht erfüllen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters besteht daher erst an den nach der Anzeige des Mangels fällig werdenden Mieten, so der VIII. Zivilsenat des BGH.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.11.2010   Az.: VIII ZR 330/09

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