Nein ! Sie haben das Recht ihm Zutritt zu verwehren. Wenn er das Haus nach Ihrer Aufforderung nicht umgehend verlässt, macht er sich sogar strafbar. Übrigens, eine Sat-Antenne oder ein Kabelanschluss sind kein hinreichender Beweis für den Rundfunkempfang. Der Besetz von Empfangsgeräten (dazu zählen nicht nur Fernseher und Radios sondern auch internetfähige Mobiltelefone und Computer) verpflichten aber zur Auskunft und zur Zahlung der Gebühren.