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Schufa-So löschen Sie unberechtigte Einträge

Schufa-So löschen Sie falschen EintragFast immer, wenn Sie Waren oder Dienstleitungen auf Kredit in Anspruch nehmen wollen, kommt Schufa ins Spiel. In den meisten Fällen enthält der Schufa-Eintrag die Mitteilung, dass sich der Betroffene in der Vergangenheit vertragstreu verhalten hat. Leider kommt es immer wieder auch zu fehlerhaften Einträgen, die für den Adressaten nicht unerhebliche Folgen haben können. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen verraten, wie Sie den unberechtigten Eintrag in Ihrer Auskunft finden und löschen können.

Gebühren für verbindliche Auskünfte beim Finanzamt verfassungsgemäß

Das Finanzgericht Kassel hat entschieden, dass die Erhebung einer Gebühr für sogenannte verbindliche Auskunft beim Finanzamt verfassungsgemäß ist. Geklagt hat eine Aktiengesellschaft die eine Auskunft vom Finanzamt verlangte. Nach der Erteilung der Auskunft erfolgte die Festsetzung der Gebühr. Der dagegen erhobene Widerspruch blieb ohne Erfolg, so dass die Aktiengesellschaft die Klage beim zuständigen Finanzgericht erhob. Im Ergebnis ohne Erfolg. Das Finanzamt habe auf Antrag der Aktiengesellschaft ein Verwaltungsverfahren durchgeführt, in dessen Zuge es den Antrag auch bearbeitet habe. Bereits dies löse die Gebührenpflicht aus, weil es sich um eine besondere Dienstleistung der Behörde außerhalb des regulären Besteuerungsverfahrens handele, so das Gericht.  Die Entscheidung ist rechtskräftig.

 FG Kassel, Urteil vom 06.07.2011 Az. 4 K 3139/09

Muss man dem GEZ-Mitarbeiter Zutritt zur Wohnung gewähren?

Nein ! Sie haben das Recht ihm Zutritt zu verwehren. Wenn er das Haus nach Ihrer Aufforderung nicht umgehend verlässt, macht er sich sogar strafbar. Übrigens, eine Sat-Antenne oder ein Kabelanschluss sind kein hinreichender Beweis für den Rundfunkempfang. Der Besetz von Empfangsgeräten (dazu zählen nicht nur Fernseher und Radios sondern auch internetfähige Mobiltelefone und Computer) verpflichten aber zur Auskunft und zur Zahlung der Gebühren.

Finanzamt darf für eine Auskunft Gebühren verlangen

Der BFH hat am 30.03.2011 entschieden, dass die Finanzbehörden für eine verbindliche Auskunft eine Gebühr verlangen dürfen. Die Höhe der Gebühr richtet sich dabei nach dem Gegenstandswert. Dies sei auch dann nicht ernstlich zweifelhaft, wenn die Auskunftsgebühr im Einzelfall besonders hoch ausfalle. Mit den Auskünften seien für die Steuerpflichtigen besondere Vorteile bereits im Vorfeld von Steuergestaltungen verbunden. Die Finanzverwaltung sei nicht verpflichtet, solche Vorteile ohne Gegenleistung zur Verfügung zu stellen, so der BFH.

BFH, Urteil vom 30.03.2011 Az.:  I R 61/10

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