...auch für Nichtjuristen

Schlagwort: GEZ

Auch arme Studenten müssen GEZ-Gebühren zahlen

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass nur die Studenten, die BAFÖG bekommen, von der Gebührenpflicht befreit werden können. Die Befreiung ist nicht möglich, wenn sich der Student durch einen Bildungskredit finanziert. Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag sieht in seiner geltenden Fassung anders als das frühere Recht eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht nicht schon allgemein dann vor, wenn der Rundfunkteilnehmer nur über ein geringes Einkommen verfügt. Maßgeblich ist vielmehr, dass eine bestimmte staatliche Sozialleistung bezogen wird. Die Rundfunkanstalt soll dadurch von einer eigenen Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Rundfunkteilnehmers entlastet werden, so das Gericht.

BVerwG, Urteil vom 12.10.2011 Az.: 6 C 34.10

Muss man dem GEZ-Mitarbeiter Zutritt zur Wohnung gewähren?

Nein ! Sie haben das Recht ihm Zutritt zu verwehren. Wenn er das Haus nach Ihrer Aufforderung nicht umgehend verlässt, macht er sich sogar strafbar. Übrigens, eine Sat-Antenne oder ein Kabelanschluss sind kein hinreichender Beweis für den Rundfunkempfang. Der Besetz von Empfangsgeräten (dazu zählen nicht nur Fernseher und Radios sondern auch internetfähige Mobiltelefone und Computer) verpflichten aber zur Auskunft und zur Zahlung der Gebühren.

Keine doppelten GEZ-Gebühren

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass ein Freiberufler keine doppelten Rundfunkgebühren zahlen muss, wenn er beruflich einen internetfähigen Rechner benutzt und auf demselben Grundstück bereits Gebühren für ein privat genutztes Gerät entrichtet. Zwar sei auch der internetfähige PC nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich gebührenpflichtig, ohne dass es auf den tatsächlichen Rundfunkempfang ankäme. Vorliegend handelt es sich jedoch um ein Zweitgerät, das dem Ausnahmetatbestand der Zweitgerätefreiheit unterfalle, so die Münchner Richter.

VGH München, Urteil vom 27.04.2011 – 7 BV 10.443.

Ist ein ausschließlich beruflich genutzter PC mit Internetzugang rundfunkgebührenpflichtig ? ?

Der Streit, ob ein beruflich genutzter PC mit Internetzugang rundfunkgebührenpflichtig ist,  geht weiter !

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof meint ja. Auch außschließlich beruflich genutze PC´s mit Internetzugang sind rundfunkgebührenpflichtig, auch wenn sie nicht zum Rundfunkempfang genutzt werden. 

Urteil vom 19.05.2009; Az.: 7 B 08.2922

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