Auch der Bundesrat hat am 30.03.2012 dem Gesetz zur Änderung des BGB zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr zugestimmt. Das Gesetz verpflichtet die Unternehmer künftig den Verbraucher im Geschäftsverkehr klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über den wesentlichen Inhalt eines Vertrages, insbesondere über den Preis der Ware oder Dienstleistung zu informieren. Der Vertrag soll danach nur zustande kommen, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.