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Hartz 4 für EU-Bürger – Ja oder Nein?

Hartz 4 für arbeitssuchende EU-Bürger?Über die Frage, ob EU-Bürger ohne Job in Deutschland Anspruch auf Hartz 4 haben wird derzeit in der Bundesrepublik heftig gestritten. Während das Landessozialgericht NRW in Essen die Regelung, die den Anspruch den Betroffenen untersagt, für europarechtswidrig hält, lehnt das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle in einem aktuellen Berufungsverfahren (Az.: 15 AS 365/13 B ER) den Anspruch ab.

Hartz IV-Erhöhung ab Januar 2014

Hartz 4 Erhöhung ab 2014Der Bundesrat hat heute der vorgeschlagenen Erhöhung der Hartz 4-Regelsätze zugestimmt. Die Rund 6 Mio. Empfänger erhalten 2,27 % mehr Geld. Alleinstehende bekommen 9 Euro mehr und damit 391 €; Paare/Bedarfsgemeinschaften erhalten 353 € (8Euro mehr), Kinder und Jugendliche erhalten je nach Regelbedarfsstufe 5 bis 7 Euro mehr. Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit sie angemessen sind. Die Angemessenheit richtet sich nach dem örtlichen Mietniveau. Die neue Regelung gilt auch für die Sozialhilfe und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Jobcenter muss bei Schuldentilgung helfen

Jobcenter muss die Schulden beim Strom- und Gaslieferanten zahlenDas Jobcenter hat dem Kläger -einem „Hartz-4-Empfänger“- Abschläge für die Zahlung von Energiekosten überwiesen. Dieser hat die Zahlungen nur teilweise an die Energielieferanten weitergeleitet. Dadurch hatten sich Schulden in Höhe von rund 3000 € angehäuft. Nachdem der Energielieferant die Versorgung eingestellt hat, bat der Kläger beim Jobcenter um eine Darlehensgewährung zwecks Ausgleich der Verbindlichkeiten.

Zunächst jedoch ohne Erfolg. Der arbeitslose Mann zog vor Gericht und bekam in zweiter Instanz Recht. Das Landessozialgericht NRW verpflichtete das Jobcenter zur Gewährung des Darlehens. Der Leistungsberechtigte, der zunächst alle Möglichkeiten der Selbsthilfe ausschöpfen muss, bevor der Staat als Ausfallbürge der Energieversorger eintreten muss, hatte sich vergeblich um eine vergleichsweise Einigung mit den Stadtwerken bemüht; die Beschaffung eines Privatdarlehns scheiterte. Die Sperrung der Energieversorgung ist eine Notlage, die die Bewohnbarkeit der Wohnung mit Mietschulden vergleichbar beeinträchtigt und die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Sicherung der Unterkunft i.S.v. § 22 Abs. 8 S. 1 SGB II indiziert. Ist die Sperrung nicht nur angekündigt, sondern bereits durchgeführt, entspricht dies drohender Wohnungslosigkeit i.S.v. § 22 Abs. 8 S. 2 SGB II. Das Jobcenter muss daher erstmal zahlen.

LSG NRW, Beschluss von 13.05.2013, Az.: L 2 AS 313/13 B ER

Hartz 4 – Bezieher dürfen bei den Jobangeboten nicht zu wählerisch sein

Ein ALG II – Empfänger, der seit mehreren Jahren von der Grundsicherung lebte, erhielt von seiner Arbeitsagentur ein Jobangebot bei einer Zeitarbeitsfirma. Im Vorstellungsgespräch beim Job-Center bat er um Bedenkzeit. Zur Begründung führt er aus, dass die neue Firma mit öffentlichen Verkehrsmitteln schlecht zu erreichen sei und er ohnehin an Jobs bei Zeitarbeitsfirmen kein Interesse habe. Daraufhin kürzte ihm die Arbeitsagentur seine Bezüge erheblich. Zu Recht, so das Sozialgericht Karlsruhe. Durch die Bitte um Bedenkzeit hat der Mann de facto die Arbeit abgelehnt. Damit habe er seine Verpflichtung verletzt sich um eine Arbeit zu bemühen. Auch das Argument der schweren Erreichbarkeit ging fehl. Bei einer Arbeitzeit von 35 Std./Woche ist die Anreisezeit von etwas mehr als zwei Stunden zumutbar, so das Gericht.

SG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.06.2012, Az.: S 4 AS 1956/12 ER

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