Das Bundesversicherungsamt hat den gesetzlichen Krankenkassen untersaget ab 2013 ihren Kunden Auslandsreise-Krankenversicherungen zu verschenken. Die Begründung: Diese Leistung ist von Gesetzgeber nicht vorgesehen und deshalb zu unterlassen. Die Versicherungen dürfen aber weiter die Policen privater Versicherungen vermitteln.