...auch für Nichtjuristen

Kategorie: Verwaltungsrecht Seite 3 von 9

Lehrer haftet für Feuerwehreinsatz nach Brand in der Schulküche

Ein Lehrer muss für die entstandenen Kosten eines Feuerwehreinsatzes aufkommen, wenn es während des Arbeitsunterrichts zum Brand kommt, der aufgrund der Fahrlässigkeit des Lehrers entstanden ist. Der Umstand, dass er beim Verlassen der Schulküche einen Topf mit siedendem Fett auf einer noch eingeschalteten Herdplatte zurückgelassen habe, rechtfertige den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit. Das Land Rheinland-Pfalz sei nicht vorrangig vor dem Kläger in Anspruch zu nehmen, so das Gericht.

VG Neustadt, Urteil vom 27.09.2011, Az.: 5 K 221/11.NW

Nach 48 Semestern ist Ende

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat entschieden, dass die Universität Lübeck einen Studenten exmatrikulieren darf, wenn er nach 48 Semestern Studium immer noch keine ärztliche Vorprüfung abgelegt hat. Der Student war zu exmatrikulieren, da er die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung nicht mehr erfüllen konnte, so die Richter. Das Gericht hat allerdings klar gestellt, dass die Frage, ob Stundenten nach einer bestimmten Semesteranzahl exmatrikuliert werden dürfen, mit dieser Entscheidung nicht beantwortet wurde.

VG Schleswig, Urteil vom 20.09.2011  Az.: 7 A 57/09

Denkmalschutz vs. Photovoltaik

Der Eigentümer eines denkmalgeschützten Hauses wollte auf dem Dach seiner Immobilie eine Photovoltaikanlage installieren. Er beantragte die erforderliche Genehmigung, die ihm von der Denkmalschutzbehörde versagt wurde. Zu Recht, entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland Pfalz. Zwar ist im Grundgesetz das Recht auf eine freie Verfügung über Eigentum zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers geschützt. Dies gibt dem Eigentümer aber nicht uneingeschränkt das Recht, auf dem Dach seiner Immobilie eine Solaranlage zu installieren, so das Gericht.

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.08.11, Az.: 8 A 10590/11

10- bis 13-Jährige dürfen zum Bushido-Konzert

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass auch 10-13 Jährige das Bushido-Konzert am 10.09.2011 in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten besuchen dürfen, wenn der Erziehungsbeauftragte nicht mehr als drei Kinder gleichzeitig betreut. Das Verbot der Teilnahme von Kindern zwischen 10 und 14 Jahren sei rechtswidrig. Es finde seine Grundlage nicht in den Vorschriften des Jugendschutzgesetzes. Staatliches Eingriffsrecht bestehe erst dann, wenn die Grenze zur Gefährdung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes überschritten sei. Dies sei hier nicht der Fall, so die Koblenzer Richter. 

VG Koblenz, Beschluss vom 09.09.2011, Az.: 5 L 847/11.KO und 5 L 829/11.KO

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