Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass auch 10-13 Jährige das Bushido-Konzert am 10.09.2011 in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten besuchen dürfen, wenn der Erziehungsbeauftragte nicht mehr als drei Kinder gleichzeitig betreut. Das Verbot der Teilnahme von Kindern zwischen 10 und 14 Jahren sei rechtswidrig. Es finde seine Grundlage nicht in den Vorschriften des Jugendschutzgesetzes. Staatliches Eingriffsrecht bestehe erst dann, wenn die Grenze zur Gefährdung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes überschritten sei. Dies sei hier nicht der Fall, so die Koblenzer Richter. 

VG Koblenz, Beschluss vom 09.09.2011, Az.: 5 L 847/11.KO und 5 L 829/11.KO