Die Benutzung eines Mobiltelefons als Navigationshilfe während der Fahrt ist unzulässig
Das OLG Hamm hat entschieden, dass das Eintippen einer Adresse in die Navigationssoftware eines Mobiltelefons während der Fahrt die verbotene Benutzung gemäß § 23 Abs. 1a StVO darstellt und damit die erstinstanzliche Entscheidung des AG Essen bestätigt. „Auch wenn er (Autofahrer) mit dem Gerät nicht telefoniert, sondern dieses nur als Navigationsgerät genutzt habe, sei dies…