Elektroautos, die in der Zeit vom 18.05.2011 bis zum 31.12.2015 zugelassen werden, sollen für zehn Jahren von der KFZ-Steuerpflicht befreit werden. So heißt es in dem, von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Für Fahrzeuge, die zwischen dem 01.01.2016 und 31.12.2020 zugelassen werden, soll die bereits bestehende Befreiung für 5 Jahre gelten. Die stufenweise Rückführung der Steuerbefreiung diene der Stabilisierung des Steueraufkommens, so die Begründung der Bundesregierung.