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Kategorie: Sozialrecht Seite 10 von 11

Unfall bei der Weihnachtsfeier ist ein Arbeitsunfall

Ein Arbeitnehmer, der bei einer Weihnachtsfeier einen Unfall erleidet, kann von der zuständigen Unfallkasse die Anerkennung des Vorfalls als Arbeitsunfall verlangen. Arbeitsunfälle sind alle Unfälle, die der versicherten Arbeit zuzurechnen sind, im Unterschied zu Unfällen im privaten Bereich. Unfälle im Zusammenhang mit Betriebsfeiern oder Betriebsausflügen sind versichert, wenn es sich um eine „betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung“ handelt, so das SG Berlin.

Sozialgericht Berlin, Urteil vom 16. Dezember 2010, Az.: S 163 U 562/09

Zur Berechnung des Elterngeldes

Die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld ist das regelmäßige reale Nettoeinkommen. Spätere Steuererstattungen, die nachträglich zu einem höheren Nettoeinkommen führten, sind für die Berechnung ohne Bedeutung. Dass sich im Nachhinein durch eine Steuererstattung andere Abzüge ergäben, sei unerheblich, da diese Beträge dem Elternteil im maßgeblichen Bezugszeitraum gerade nicht zur Verfügung gestanden hätten.

Maßgeblicher Anknüpfungspunkt des Elterngelds sei aber das tatsächlich während der Berufstätigkeit zur Verfügung stehende Einkommen, so das LSG Rheinland Pfalz.

LSG Rheinland Pfalz,  Urteil vom 21.10.2010 Az.: L 5 EG 4/10

Eingetragene Lebenspartnerschaften müssen Nachteile beim Versorgungsausgleich hinnehmen

Die Satzungen der Versorgungsanstalten der Länder erlauben es nicht, dass der überlebende Lebenspartner gleich einem Ehepartner Hinterbliebenenrente erhält. Laut Entscheidung des BGH verstößt diese Regelung weder gegen den Gleichheitsgrundsatz noch gegen Unionsrecht (14. Februar 2007).

Eine Bevorzugung der Ehe gegenüber der eingetragenen Lebenspartnerschaft werde durch deren Funktion im Hinblick auf die Fortplanzung und Erziehung des Nachwuchses und der daraus erwachsenden Bedeutung für die Gesellschaft gerechtfertigt. Die Privilegierung wurzelt außerdem im Grundgesetz (Art. 6 Abs. 1 GG).

Hartz IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf einen PC

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat am 23.04.2010 entschieden, dass die Hartz IV-Empfänger keinen Anspruch auf die Erstattung von Kosten für die Erstanschaffung eines PC haben und damit einen Beschluss des Sozialgerichts Detmold, der Klägerin wegen fehlender Erfolgsaussicht ihrer Klage keine Prozesskostenhilfe zu bewilligen, bestätigt.  Hartz IV-Empfänger könnten nicht verlangen, bei der Erstausstattung ihrer Wohnung wie die Mehrheit der Haushalte gestellt zu werden. Es komme nicht darauf an, in welchem Umfang PCs in Haushalten in Deutschland verbreitet, sondern ob sie für eine geordnete Haushaltsführung notwendig seien. Ein Haushalt lasse sich problemlos ohne einen PC führen. Mit Informationen könnten sich Hartz IV- Empfänger auch aus Fernsehen und Radio versorgen, so das Gericht.

 LSG NRW, Beschluss vom 23.04.2010 – Az.: L 6 AS 297/10 B

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