Diabetes mellitus und der Grad der Behinderung
Das Landessozialgericht Rheinland Pfalz hat entschieden, dass ein an Diabetes mellitus Typ 1 Erkrankter keinen Anspruch auf Anerkennung von GdB (Grad der Behinderung) über 40 % hat. Ein GdB von 50 sei für an Diabetes erkrankte Menschen erst dann gerechtfertigt, wenn eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Injektionen erforderlich sei, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit…