...auch für Nichtjuristen

Kategorie: Sozialrecht Seite 5 von 11

Hartz 4 – Empfängerin kann einen Schreibtisch verlangen

Eine Schülerin, die Hartz 4 Leistungen bezieht, hat einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen Schreibtisch, wenn in der Wohnung kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dies hat das Sozialgericht Berlin entschieden. Das Sozialgericht ist der Meinung, die erstmalige Anschaffung eines Schülerschreibtisches ist eine „Erstausstattung für die Wohnung“, für die das Jobcenter die Kosten zu erstatten habe. Wie bereits das BSG ausgeführt habe, fielen unter den Begriff der Erstausstattung sämtliche Einrichtungsgegenstände, die für eine geordnete Haushaltsführung notwendig seien und dem Leistungsberechtigten ein an den herrschenden Lebensgewohnheiten orientiertes Wohnen ermöglichten.

SG Berlin, Urteil vom 15.02.2012 Az.: S 174 AS 28285/11 WA

Auch Jobcenter müssen diskret arbeiten

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein Jobcenter nicht ohne Weiteres Informationen über Hartz 4 Leistungsempfänger weitergeben dürfen. Im vorliegenden Fall hat sich ein Jobcenter bei einem früheren Vermieter erkundigt, wann mit der Rückzahlung der Kaution zu rechnen sei. Das Jobcenter habe unbefugt Sozialgeheimnisse, wie den Bezug von Hartz IV, offenbart. Dies hätte nicht ohne vorherige Zustimmung der Betroffenen geschehen dürfen, so das Gericht.

BSG, Urteil vom 25.01.2012, Az.: B 14 AS 65/11 R

Papstbeleidigung durch Mitarbeiter einer kirchlichen Einrichtung

Das Landesozialgericht Baden Württemberg hat entschieden, dass die Beleidigung des Papstes durch einen Angestellten einer kirchlichen Einrichtung zur fristlosen Kündigung und Verhängung einer 12-wöchigen Sperrfrist beim Arbeitslosengeld führen kann. Der Betroffene hat im Internet unter einem Pseudonym diffamierende Texte veröffentlich. Nachdem Bekanntwerden drohte der Arbeitgeber mit der fristlosen Kündigung. Letztendlich schlossen die Parteien dann aber einen Aufhebungsvertrag. Aufgrund der Sperrfrist wurde das Arbeitslosengeld zwölf Wochen nicht gezahlt. Dagegen richtete sich die Klage des Arbeitnehmers. Für den Abschluss des Aufhebungsvertrags habe dem Kläger kein wichtiger Grund zur Seite gestanden, denn der Arbeitgeber hätte ihm ansonsten zu Recht außerordentlich fristlos kündigen können. Der Kläger habe sich wegen seiner Tätigkeit in einer kirchlichen Einrichtung auch außerdienstlich so zu verhalten, dass kein Widerspruch zu den Grundsätzen des Beschäftigungsbetriebs entstehe. Durch polemische und auf niedrigem Niveau angesiedelte Äußerungen gegen den Papst als Oberhaupt der katholischen Kirche habe der Kläger die katholische Kirche selbst angegriffen und seine Loyalitätsobliegenheiten nachhaltig verletzt. Die Veröffentlichung unter einem Pseudonym ändere daran nichts, da der Kläger als Autor identifizierbar gewesen sei. Einer vorherigen Abmahnung durch den Arbeitgeber habe es nicht bedurft, da das Vertrauensverhältnis zwischen dem Kläger und dem Arbeitgeber durch sein gravierendes Fehlverhalten dauerhaft zerstört war, so das Gericht.

 LSG Baden Württemberg, Urteil vom 21.10.2011, Az.: L 12 AL 2879/09

Die Grundsicherung wird erhöht – Alleinstehende Empfänger erhalten 10 € mehr

Der Bundesrat hat am 14.10.2011 der Erhöhung der Grundsicherung für Alleinstehende zugestimmt. Die Grundsicherung erhöht sich am dem 01.01.2012 um zehn Euro monatlich. Ein Alleinstehender erhält dann 374 €, also 10 € mehr als bis jetzt.  Für Kinder im Alter von sechs bis unter 14 Jahren und Jugendliche im Alter von 14 bis unter 18 Jahren bleiben die Sätze unverändert (251 Euro und 287 Euro).

Seite 5 von 11

Präsentiert von WordPress & Theme erstellt von Anders Norén