...auch für Nichtjuristen

Kategorie: Mietrecht Seite 2 von 15

Fristlose Kündigung wegen Beleidigung des Vermieters

Fristlose Kündigung wegen Beleidigung des VermietersMehr als ein Drittel aller Mieter hatte schon mal Meinungsverschiedenheiten mit dem Vermieter. Auch wenn der Ärger noch so groß ist – die Mieter eines Hauses sollten sich nicht zu öffentlichen Beleidigungen über ihre Vermieter hinreisen lassen. Wer seinen Vermieter mit „Sie sind ein Schwein“ betitelt, riskiert nicht nur eine Strafanzeige sondern auch eine fristlose Kündigung des Mietvertrages.

Wie muss der Mieter bunt gefärbte Wände bei Auszug streichen?

In welcher Farbe muss der Mieter bei Auszug die Wände streichen?In den letzten Jahren mussten sich die Gerichte oft mit der Frage befassen, ob der Mieter einer beispielsweise in weißer Farbe gestrichenen Wohnung die Wände mit einem farbigen Anstrich überstreichen darf. Der Bundesgerichtshof hat im September 2009 entschieden (Az.: VIII ZR 166/08), dass die entsprechende Klausel im Mietvertrag, die dem Mieter vorschreibt, wie er die Wohnung zu streichen hat, unwirksam sei.

Wie muss der Mieter bei Auszug streichen

Nach dieser Entscheidung war es nur Frage der Zeit bis die Gerichte die Frage erreicht, wie der Mieter einer von ihm selbst „bunt“ gestrichenen Wohnung beim Auszug die Wände streichen muss? Nun ist die Frage höchstrichterlich entschieden:

Wann muss eigentlich geheizt werden?

Wann muss der Vermieter die Heizung einschalten?Manche Menschen fühlen sich bereits bei 18 Grad im Wohnzimmer wohl, andere dagegen bevorzugen lieber 23 Grad oder sogar noch mehr. Kein Wunder also, dass es oft zwischen den Mietparteien genau bei dieser Frage „kracht“. Richtwerte gibt es dennoch…

Unberechtigte Untervermietung rechtfertigt die fristlose Kündigung

Wer unterlaubt untervermietet, riskiert fristlose KündigungWenn Sie die ganze Wohnung oder nur einzelne Räume untervermieten wollen, sollten Sie vorher unbedingt den Vermieter um Erlaubnis bitten. Sonst droht Ärger. Jetzt hat das Amtsgericht München entschieden, dass eine fristlose Kündigung nicht unwirksam ist, wenn ein Mieter die Wohnung unerlaubt untervermietet und auf Anfrage des Vermieters dies noch leugnet. 

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