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Kategorie: Mietrecht Seite 3 von 15

Ein Herz für Raucher – LG Düsseldorf bewilligt einem Raucher die Prozesskostenhilfe

Ein Herz für Raucher - PKH wurde bewilligtMüssen Raucher mit Problemen rechnen, wenn sie in eigenen vier Wänden rauchen? Einem Mieter wurde nach 40 Jahren fristlos gekündigt, weil er der Aufforderung der Vermieterin, in der Wohnung weniger zu rauchen, nicht nachkam. Die Kündigung hielt das Amtsgericht angesichts „der veränderten Beurteilung der Gefahren des Passivrauchens“ für berechtigt und lehnte den Antrag des Mieters auf Prozesskostenhilfe ab. Diese Argumentation überzeugte den Mieter nicht.

Die sofortige Beschwerde hatte Erfolg. Nach Auffassung des Landgerichts zählt das Rauchen zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Der BGH habe diese Rechtsprechung auch nach dem Wandel der gesellschaftlichen Anschauungen über das Passivrauchen nicht geändert. Angesichts dieser gefestigten Rechtsprechung könne die Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung nicht ohne Bewilligung von Prozesskostenhilfe verneint werden, so das Gericht.

LG Düsseldorf, Beschluss von 08.07.2013, Az. 21 T 65/13

Die Betriebskostenabrechnung – Ein Albtraum der Vermieter?

Betriebskostenabrechnung-Ein Albtraum der Vermieter?Die Erfahrung zeigt, dass die Abrechnung der Betriebskosten, auch Nebenkosten genannt, immer wieder zum Streit zwischen Vermietern und Mietern führt. Kein Wunder, denn einem Bericht des NDR zufolge, ist jede zweite Betriebskostenabrechnung in Deutschland fehlerhaft. Die Folge sind meistens teure und langwierige Prozesse. In diesem Beitrag versuche ich die wichtigsten Punkte bei der Erstellung einer Abrechnung verständlich zu erklären.

Einer der wichtigsten Punkte der korrekten Nebenkostenabrechnung ist die Frist, die der Gesetzgeber im § 556 Abs. 3 BGB geregelt hat. Danach sind Vorauszahlungen für Betriebskosten jährlich abzurechnen, wobei die Abrechnung dem Mieter spätestens nach zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen muss. Die Folge der verpassten Frist ist grundsätzlich der Verlust des Anspruchs. Im Klartext: Der Vermieter darf danach keine Nachzahlung mehr verlangen.

Die Nebenkostenarten sind auch von großer Bedeutung für die Abrechnung. Nicht alle Kosten, die dem Vermieter entstehen sind umlagefähig. § 2 der Betriebskostenverordnung regelt welche Kosten der Vermieter auf den Mieter abwälzen kann. Wichtig: Die umlagefähigen Positionen können im Mietvertrag aufgeführt werden. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung genügt es, wenn der Mietvertrag auf die Betriebskostenverordnung Bezug nimmt; BGH WuM 2004,290. Verwaltungskosten (Hausverwalter, Porto, Bankgebühren), Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten (z.B. Reparaturen der Heizung, Renovierungen des Treppenhauses) sind nicht umlagefähig und können deshalb nicht vom Mieter verlangt werden.

Die Einhaltung der Form ist auch von großer Bedeutung. Folgende Angaben sind in einer Nebenkostenabrechnung unverzichtbar:

  • eine geordnete Zusammenstellung aller Einnahmen und Ausgaben
  • die Benennung und Erläuterung des zugrunde liegenden Umlageschlüssels
  • die Berechnung der auf den Mieter entfallenden Anteils
  • die Angeben über die vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen

Die Rechtsprechung verlangt darüber hinaus, dass eine formell ordnungsgemäße Abrechnung klar, übersichtlich und aus sich verständlich sein muss. Ein durchschnittlicher Mieter muss also in der Lage sein die Abrechnung zu verstehen und ggfls. nachzuprüfen.

Fazit:
Die Erstellung einer korrekten Abrechnung ist nicht einfach. Wie bereits dargelegt kann eine verspätete oder fehlerhafte Nebenkostenabrechnung zum Verlust des Anspruches führen. Wer auf die Hilfe eines regelmäßig teuern Profis verzichten möchte kann zur Abrechnung ein Computerprogramm verwenden. Die Software ist zwar nicht kostenlos, spart aber Zeit und unnötigen Ärger.

Generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung im Mietvertrag unwirksam

Zum Sachverhalt: Der Beklagte, ein Familienvater aus Gelsenkirchen mietete bei der Klägerin, einer Wohnungsbaugenossenschaft, für sich und seine Familie eine Wohnung. Zur Familie gehörte auch ein Mischlingshund. Der Mietvertrag enthielt, wie bei der Klägerin üblich, eine Zusatzvereinbarung in der sich der Mieter verpflichtete, keine Katzen und Hunde zu halten. Nach dem Einzug der Familie (mit dem Hund) forderte die Vermieterin den Mieter auf, den Hund binnen vier Wochen abzuschaffen. Der Mieter kam der Aufforderung nicht nach und wurde verklagt.

Neues Mietrecht – Das ändert sich ab dem 1.5.2013

Mietrechtänderungen - Mai 2013Der Gesetzgeber hat das Mietrecht trotz scharfer Kritik seitens der Mieterverbände reformiert. Die Bundesregierung wollte diesmal die Vermieterseite stärken. Was sich genau seit dem 01. Mai geändert hat, erfahren Sie in diesem Artikel.

Begrenzung von Mietsteigerungen

Die Vermieter dürfen ab sofort in drei Jahren die Miete maximal um 15 % statt bisher um 20 % erhöhen. Doch aufgepasst: diese Regelung gilt nur dort, wo die Landesregierung Wohnungsnot mit entsprechender Verordnung erklärt.

Nichtzahlung der Kaution

Die Nichtzahlung der Kaution gibt dem Vermieter das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Der Mieter kann aber die Räumung durch Zahlung der Kaution verhindern und zwar zwei Monate lang, nachdem ihm die Klage zugestellt wurde.

Modernisierung

Energetische Modernisierung kann der Vermieter künftig einfacher durchsetzen. Die Modernisierungsmaßnahmen hat der Mieter auch zu dulden, wenn die zu erwartende Mieterhöhung für ihn eine „wirtschaftliche Härte“ darstellt.

Mietminderung bei Modernisierung

Künftig darf der Mieter den Mietzins wegen Sanierungsmaßnahmen drei Monate lang nicht mindern. Dies gilt auch dann, wenn die Beeinträchtigung für den Mieter erheblich ist.

Räumungsklagen

Räumungsklagen werden ab sofort von den Gerichten bevorzugt bearbeitet.

Sicherheitsleistung für Mietforderungen

Der Vermieter darf künftig, wenn er mit einer Räumungsklage gleichzeitig den ausstehenden Mietzins geltend macht,  für zwischenzeitlich fällig werdende Mieten eine Sicherheit verlangen.

Berliner Räumung

Die sehr umstrittene „Berliner Räumung“ wird ausdrücklich gesetzlich zugelassen.

Schnelle Räumung

Gegen Personen, die eine Wohnung bewohnen ohne Partei des Mietvertrages zu sein, kann der Vermieter künftig durch einstweilige Verfügung Räumung erwirken.

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