...auch für Nichtjuristen

Kategorie: Arbeitsrecht Seite 5 von 15

Mehrfach befristete Arbeitsverträge doch zulässig

Der EuGH hat entschieden, dass ein befristeter Arbeitsvertrag mehrfach verlängert werden darf, wenn sich der Vertretungsbedarf als wiederkehrend oder sogar ständig erweist. Aus dem bloßen Umstand, dass ein Arbeitgeber gezwungen sein mag, wiederholt oder sogar dauerhaft auf befristete Vertretungen zurückzugreifen, und dass diese Vertretungen auch durch die Einstellung von Arbeitnehmern mit unbefristeten Arbeitsverträgen gedeckt werden könnten, folge weder, dass kein solcher sachlicher Grund gegeben ist, noch das Vorliegen eines Missbrauchs. Automatisch den Abschluss unbefristeter Verträge zu verlangen, wenn die Größe des betroffenen Unternehmens oder der betroffenen Einrichtung und die Zusammensetzung des Personals darauf schließen lassen, dass der Arbeitgeber mit einem wiederholten oder ständigen Bedarf an Vertretungskräften konfrontiert ist, ginge nämlich über die Ziele hinaus, die mit der durch das Unionsrecht umgesetzten Rahmenvereinbarung der europäischen Sozialpartner verfolgt werden, und würde somit den Wertungsspielraum verletzen, der den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern eingeräumt wird.

Bei der Beurteilung der Frage, ob die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags im Einzelfall durch einen sachlichen Grund wie den vorübergehenden Bedarf an Vertretungskräften gerechtfertigt ist, müssten die nationalen Behörden jedoch alle Umstände dieses Einzelfalls einschließlich der Zahl und der Gesamtdauer der in der Vergangenheit mit demselben Arbeitgeber geschlossenen befristeten Verträge berücksichtigen.

EuGH, Urteil vom 26.01.2012, Az.: C-586/10

Arbeitnehmer mit HIV-Infektion darf in der Probezeit gekündigt werden

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Kündigung eines HIV-Infizierten Mitarbeiters eines Pharmaherstellers in der Probezeit wirksam ist.   Dem Arbeitgeber könne nicht verwehrt werden, für die Medikamentenherstellung allgemein den Einsatz erkrankter Arbeitnehmer auszuschließen. Die Entscheidung, einen dauerhaft mit dem HIV-Virus infizierten Arbeitnehmer zu entlassen, sei auf dieser Grundlage nicht zu beanstanden. Da das Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung finde, komme es auf die soziale Rechtfertigung der Kündigung nicht an. Dem Arbeitnehmer stehe auch eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht zu. Dabei könne dahinstehen, ob die bloße HIV-Infektion eine Behinderung im Sinne des AGG darstelle und ob der Arbeitnehmer im Vergleich zu anderen erkrankten Arbeitnehmern ungleich behandelt worden sei. Denn eine – einmal angenommene – Ungleichbehandlung des Arbeitnehmers sei wegen des Interesses des Arbeitgebers, jedwede Beeinträchtigung der Medikamentenherstellung durch erkrankte Arbeitnehmer auszuschließen, gerechtfertigt, so das Gericht.

LArbG Berlin-Brandenburg  Urteil vom 13.01.2012 Az.: 6 Sa 2159/11

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab erstem Tag

Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass ein Arbeitgeber bereits ab erstem Tag der Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen kann. Das Verlangen des Arbeitgebers, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab dem ersten Tag der Krankheit vorzulegen, bedarf danach weder einer Begründung noch ist die Aufforderung des Arbeitgebers vom Gericht auf „billiges Ermessen“ zu überprüfen. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht ist wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage zugelassen.

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 14.09.2011 – 3 Sa 597/11

Keine Haftung für geklaute Mobiltelefone

Das Arbeitsgericht Oberhausen hat entschieden, dass ein Mobiltelefonverkäufer nicht haftet, wenn während eines Verkaufsgesprächs aus dem Hinterraum des Ladengeschäfts 12 hochwertige Mobiltelefone entwendet werden. Einen Schadenersatzanspruch hat das Arbeitsgericht verneint, weil dem Kläger nur leichteste Fahrlässigkeit anzulasten sei. Im Rahmen der Grundsätze der eingeschränkten Haftung von Arbeitnehmern besteht für diesen Grad der Fahrlässigkeit keine Ersatzpflicht, so das Gericht.

ArbG Oberhausen, Urteil vom 24.11.2011, Az.: 2 Ca 1013/11

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