Das Recht klar und verständlich
Die Trinkwasserverordnung verbietet nicht, Brunnenwasser zum Wäschewaschen im Haushalt zu benutzen. Die Trinkwasserverordnung gewährleiste in Übereinstimmung mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht nur, dass jedem Haushalt ein Trinkwasseranschluss zur Verfügung steht. Sie reglementiere jedoch nicht das Verbraucherverhalten und verbiete nicht, zum Wäschewaschen im eigenen Haushalt das Wasser eines Hausbrunnens zu benutzen, so das Bundesverwaltungsgericht.
Auch das OVG Münster hat ein Grundsatzurteil zum Thema Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC´s getroffen.
In: Verwaltungsrecht
23 Mai 2009Der Streit, ob ein beruflich genutzter PC mit Internetzugang rundfunkgebührenpflichtig ist, geht weiter !
auch für Nichtjuristen, klar und einleuchtend, übersichtlich und aktuell
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