...auch für Nichtjuristen

Kategorie: Verwaltungsrecht Seite 1 von 9

E-Zigaretten in NRW Gaststätten erlaubt

e-zigaretteDie sogenannte E-Zigarette beschäftigt in der letzten Zeit immer mehr Gerichte. Diesmal wehrte sich ein Kölner Gastwirt gegen die angekündigte Ordnungsmaßnahme des zuständigen Ordnungsamtes, welches ihm verbieten wollte seinen Gästen den Genuss von E-Zigaretten in seiner Gaststätte zu verbieten. Wie das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden hat, lesen Sie in diesem Beitrag.

Handy und Smartphone in der Schule – Was ist erlaubt?

handy-verbot-schuleEin Leben ohne Handy ist insbesondere für viele junge Menschen nicht mehr denkbar. Nach einer Studie besitzen mehr als 96 % der 12-19 jährigen und mehr als die Hälfte der 6-13 jährigen ein Handy oder ein Smartphone. Kein Wunder, dass diese Geräte oft für Ärger in der Schule sorgen. In diesem Beitrag möchte ich kurz erläutern, worauf die Schüler und Lehrer beim Thema „Handy in der Schule“ achten sollten.

Darf eine städtische Beamtin ein Kopftuch tragen?

Gilt das Kopftuchverbot für ale Beamtinnen?Eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf könnte die Diskussion im Zusammenhang mit dem Tragen eines Kopftuchs im öffentlichen Dienst wieder aufwärmen. Die Klägerin, eine Beamtenanwärterin muslimischen Glaubens, die aus religiösen Gründen Kopfbedeckung (Kopftuch) trägt,stellte den Antrag auf Übernahme als Beamtin auf Probe in den allgemeinen Verwaltungsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen.

Sind E-Zigaretten Arzneimittel?

E-ZigaretteElektrische Zigaretten, auch E-Zigarette, rauchlose Zigarette oder elektronische Zigarette ist ein Gerät zum Inhalieren verdampfter Flüssigkeit und daraus sich bildenden Nebels an Stelle von Zigarettenrauch. Ob es sich bei diesen Geräten um Arzneimittel im Sinne des Gesetzes handelt musste sich wiederholt ein deutsches Verwaltungsgericht befasst.

Ein Elektronikhändler aus Bayern bestellte in China eine größere Menge der E-Zigaretten. Bei der Ankunft der Sendung am Münchner Flughafen beschlagnahmten die Beamten des Freistaates Bayern die Ware und fertigten gegen den Importeur eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz. Nach Auffassung der Behörde wirkt sich das nikotinhaltige Liquid der E-Zigarette pharmakologisch auf den Stoffwechsel aus und beeinflusst dessen Funktionen – damit sei es ein Arzneimittel. Das Verwaltungsgericht München widersprach dieser Auffassung und stellte fest, dass es sich bei E-Zigaretten nicht im Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes handelt. Eine Begründung des Urteils steht noch aus.

VG München, Urteil vom 12.06.2013, Az.: M 18 K 12.5432

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