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Sind E-Zigaretten Arzneimittel?

E-ZigaretteElektrische Zigaretten, auch E-Zigarette, rauchlose Zigarette oder elektronische Zigarette ist ein Gerät zum Inhalieren verdampfter Flüssigkeit und daraus sich bildenden Nebels an Stelle von Zigarettenrauch. Ob es sich bei diesen Geräten um Arzneimittel im Sinne des Gesetzes handelt musste sich wiederholt ein deutsches Verwaltungsgericht befasst.

Ein Elektronikhändler aus Bayern bestellte in China eine größere Menge der E-Zigaretten. Bei der Ankunft der Sendung am Münchner Flughafen beschlagnahmten die Beamten des Freistaates Bayern die Ware und fertigten gegen den Importeur eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz. Nach Auffassung der Behörde wirkt sich das nikotinhaltige Liquid der E-Zigarette pharmakologisch auf den Stoffwechsel aus und beeinflusst dessen Funktionen – damit sei es ein Arzneimittel. Das Verwaltungsgericht München widersprach dieser Auffassung und stellte fest, dass es sich bei E-Zigaretten nicht im Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes handelt. Eine Begründung des Urteils steht noch aus.

VG München, Urteil vom 12.06.2013, Az.: M 18 K 12.5432

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1 Kommentar

  1. die e zigarette gibt es jetzt schon so lange und noch immer gibt es keine eindeutigen gesetzte dazu. lieber werden Händler vor die Gerichte gesetzt und überall kommt etwas anderes bei herum.

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