...auch für Nichtjuristen

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Heizungsausfall bei klirrender Kälte – Was tun?

Heizungsausfall in einer Mietwohnung

Die Beseitigung der Mängel einer Wohnung ist grundsätzlich die Sache des Vermieters. Beauftragt der Mieter eigenmächtig einen Handwerker mit der Reparatur, so hat er regelmäßig auch die Kosten zu tragen. Gilt dieser Grundsatz auch dann, wenn beispielsweise bei klirrender Kälte die Heizung in einer Mietwohnung ausfällt und der Vermieter nicht sofort erreichbar ist? Mit dieser Frage musste sich das Amtsgericht in Münster (Az.: 4 C 2725/09) auseinandersetzen.

Darf man bei leisem Störgeräusch (Lärm) Miete mindern?

Darf man bei Lärm Miete mindernKonstanter Lärmspiegel ist in unserer Gesellschaft zum ständigen Begleiter geworden. Insbesondere dann wenn wir uns in den großen Städten bewegen, ist der Lärm nicht wegzudenken. Aber nicht nur dort sondern auch in den eigenen vier Wänden werden wir oft mit Lärm konfrontiert. Einer Studie des Deutschen Mieterbundes zufolge fühlen sich ein Drittel der Mieter von Lärm gestört. Deshalb stellt sich oft für Betroffene die Frage: wo fängt die Lärmbelästigung an und berechtigt der Lärm immer zur Mietminderung?

Wenn der Tierhalter beleidigt droht ihm die fristlose Kündigung

Wenn der Tierhalter beleidigtAuch wenn die Tiere in vielen Miethäusern nicht gerne gesehen sind; der Vermieter darf die Tierhaltung nicht pauschal verbieten. Allerdings bedeutet dies nicht, dass sich die Tierhalter alles erlauben dürfen, denn bei groben Verfehlungen drohen empfindliche Sanktionen. So auch in einem vor dem AG München verhandelten Fall; AG München Az.: 472 C 7153/13 .

Unwirtschaftliche Heizung berechtigt nicht zur Mietminderung

Alte Heizung berechtigt nicht zur MietminderungHeizen war noch nie so teuer wie in den letzten Jahren. Trotz des milden Winters steigen die Kosten nach Berechnung des Mieterbundes -je nach Art der Heizung- um bis zu 8 Prozent. Noch schlimmer trifft es Mieter, die in Häusern mit alten, nicht individuell einstellbaren Heizungsanlagen wohnen, die nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Betroffene Mieter müssen noch wesentlich tiefer in die Tasche greifen. Hier drängt sich zwangsläufig die Frage: Liegt in diesem Fall ein Mietmangel vor, der die Mieter zur Minderung der Miete berechtigt?

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