...auch für Nichtjuristen

Schlagwort: Werbungskosten

Eltern können Fahrten zur Schule nicht steuerlich geltend machen

Das Finanzgericht Rheinland Pfalz hat entscheiden, dass die Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen, die Kosten nicht steuerlich geltend machen können. Die Aufwendungen sind weder als außergewöhnliche Belastungen noch als Werbungskosten absetzbar. Die Fahrtkosten sind Ausgaben für den Unterhalt der Angehörigen und schon dem Grund nach nicht außergewöhnlich, so das Gericht.

FG Rheinland Pfalz, Urteil vom 22.06.2011  Az.: 2 K 1885/10

Sind Kosten des Erststudiums als Werbungskosten absetzbar?

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Kosten des Erststudiums nicht als Werbungskosten sondern nur als Sonderausgaben berücksichtigt werden können. Etwas anders gelte nur dann, wenn die Ausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Das Gericht hat, wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

FG Münster Urteil vom 24.02.2011 Az.: 11 K 4489/09 F

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