...auch für Nichtjuristen

Schlagwort: Versicherung

Wann darf der Rechtsanwalt eingeschaltet werden?

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die Rechtsanwaltskosten in einfach gelagerten Fällen nur dann zu ersetzen sind, wenn der Gläubiger geschäftlich unerfahren ist oder die Schadensregulierung verzögert wird. In dem zu entscheidenden Fall hat eine Versicherungsnehmerin durch ihren Rechtanwalt ihren Versicherer gemahnt, der zum Fälligkeitstermin die Überweisung aus einer Rentenversicherung nicht getätigt hat. Der Versicherer zahlte anschließend sofort die vereinbarte Summe, verweigerte aber die Übernahme der Rechtsanwaltskosten.

Darf die Versicherung vorschreiben, wer die Trocknungsarbeiten nach dem Wasserschaden durchführen darf?

Das OLG Schleswig hat entschieden, dass ein Versicherer nicht bestimmen darf, wer die Trocknungsarbeiten nach einem Wasserschaden durchführen soll, wenn der Vertrag keine Regelung bei diesem Punkt vorsieht.

OLG Schleswig, Urteil vom 19.07.2011 Az.: 6 U 70/10

Krankenversicherung wird ab 2011 teuerer

Das  Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FinG) hat heute trotz Widerstands der SPD den Bundesrat passiert. Damit steigt der Beitragsatz in der gesetzlichen Krankenversicherung ab Januar 2011 von 14,9 auf 15,5 %. Betroffen von der neuen Regelung sind ca. 50 Millionen Versicherte in der gesetzlichen Krankenkassenversicherung.

Wohngebäudeversicherung – Zu den Kontrollpflichten eines Hauseigentümers

Mit Urteil vom 15.05.2009 – Az. 10 U 1018/08 – hat das OLG Koblenz entschieden, dass einen Hauseigentümer grundsätzlich keine Pflicht zur regelmäßigen Kontrolle seines Hausdachs trifft, solange er keine konkreten „Anhaltspunkte dafür hat, dass sich das Dach seines Anwesens nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden könnte“. In dem Unterlassen der Kontrolle liegt daher im Ergebnis keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Gefahrerhöhung. Auch eine Leistungsfreiheit wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls gemäß § 61 VVG a.F. scheidet daher aus.

Anm. Eine Kontrollpflicht ergibt sich allerdings regelmäßig aus den dem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden Vertragsbedingungen. Hiernach hat der Versicherungsnehmer versicherte Sachen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und Mängel oder Schäden unverzüglich beseitigen zu lassen. Im entschiedenen Fall hatte die Versicherung den Vertrag wegen der fehlenden Kontrollen allerdings nicht gekündigt, weshalb sie sich nicht auf die vorgenannte Regelung aus dem Versicherungsvertrag berufen konnte.

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