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Schlagwort: Steuer Seite 1 von 2

Abmeldung beim Pfarrer reicht nicht aus um aus der Kirche auszutreten

Das Oberverwaltungsgericht Brandenburg hat entschieden, dass die Abmeldung beim zuständigen Gemeindepfarrer nicht ausreichen ist, um aus der Kirche auszutreten. Aus staatlicher Sicht ist ein Kirchenaustritt zunächst dann beachtlich, wenn diesbezügliche staatliche Regelungen eingehalten worden sind, so das Gericht.

Anmerkung des Verfassers: Wer aus der Kirche austreten will, muss dazu nicht seinen Pfarrer aufsuchen. Die Abmeldung erfolgt, je nach Bundesland beim Standesamt oder Amtsgericht. Er wird in der Regel eine einmalige Gebühr berechnet, die zwischen 10 und 35 € liegen kann.

Eltern können Fahrten zur Schule nicht steuerlich geltend machen

Das Finanzgericht Rheinland Pfalz hat entscheiden, dass die Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen, die Kosten nicht steuerlich geltend machen können. Die Aufwendungen sind weder als außergewöhnliche Belastungen noch als Werbungskosten absetzbar. Die Fahrtkosten sind Ausgaben für den Unterhalt der Angehörigen und schon dem Grund nach nicht außergewöhnlich, so das Gericht.

FG Rheinland Pfalz, Urteil vom 22.06.2011  Az.: 2 K 1885/10

Kann man ein 5200 € teures Handy steuerlich absetzen?

Ein Zahnarzt erwarb ein rund 5200 € teueres handgefertigtes Luxus-Mobiltelefon und wollte es bei seiner Einkommenssteuererklärung als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen. Nachdem das zuständige Finanzamt abgelehnt hat, die Anschaffung steuerlich zu berücksichtigen, klagte er. Im Ergebnis jedoch ohne Erfolg.  Eine betriebliche Veranlassung zur Anschaffung des Handys sei wegen der zahnärztlichen Bereitschaftsdienste zwar unbestritten. Für die berufliche Tätigkeit des Klägers hätte es allerdings ausgereicht, wenn er seine Erreichbarkeit an den 2-3 Bereitschaftswochenenden durch ein gewöhnliches Mobilfunkgerät sichergestellt hätte. Gründe dafür, dass ein Gerät mit einem besonders guten Empfang notwendig gewesen sei, seien nicht vorgetragen worden. Dass sich der Kläger zum Erwerb eines handgefertigten hochwertigen Telefons eines Luxusherstellers mit über die bloße Funktionsfähigkeit als Telefon hinausgehenden Eigenschaften entschieden habe, sei jedenfalls nicht allein durch betriebliche Notwendigkeiten zu erklären, so das Gericht.

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.07.2011, Az.: 6 K 2137/10

Golfclubbeitrag nicht steuerlich absetzbar

Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass ein Händler von Sportartikeln auch nicht anteilig seinen Mitgliedsbeitrag für einen Golfclub steuerlich geltend machen kann. Die Ausübung einer Trendsportart wie Golf betreffe aber in erheblichem Umfang die private Lebensführung eines Steuerpflichtigen und könne daher nach § 12 Nr. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz steuerlich nicht berücksichtigt werden. Da es an objektiven Kriterien für eine Aufteilung zwischen privater und betrieblicher Veranlassung der Mitgliedschaft fehle, komme auch eine teilweise Anerkennung der Kosten im Rahmen einer Schätzung nicht in Betracht, so die Kölner Richter.  

FG Köln, Urteil vom 16.06.2011 Az.: 10 K 3761/08

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